Ein Mann aus dem Kreis Lörrach soll für zehn Jahre ins Gefängnis – wegen eines Mordversuchs. Er hatte einen Polizisten angefahren. Doch nun gibt es eine neue Entwicklung.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Die Anhänger der „Reichsbürger“-Szene akzeptieren so gut wie nichts, was von staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland kommt – schließlich existiert die Republik in ihrer Weltanschauung gar nicht. Warum also sollte es bei einem Gerichtsurteil anders sein: Ein 62-jähriger Schreiner aus Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) hat über seinen Anwalt Rechtsmittel gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) eingelegt. Er war im März zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Senat des OLG sah es als erwiesen an, das er schwere Verletzungen oder den Tod eines Polizeibeamten in Kauf genommen habe, als er im Februar 2022 einer Polizeikontrolle nahe seinem Heimatort entkommen wollte. Dabei raste er auf den Beamten zu und nahm ihn auf die Motorhaube. Der Polizist wurde danach auf die Straße geschleudert. Er erlitt schwere Verletzungen und ist auch 14 Monate nach dem Zwischenfall noch nicht wieder dienstfähig.

 

Der Attacke war eine längere Verfolgung des Mannes vorhergegangen, in deren Verlauf Einsatzkräfte der Polizei immer wieder versucht hatten, ihn anzuhalten. Bei einem dieser Stopps stellte eine Polizistin Alkoholgeruch fest. Hatten die Einsatzkräfte davor nur den Eindruck gehabt, dass der Mann auffällig fuhr, so war ihnen nun klar, dass sie ihn aufgrund der mutmaßlichen Alkoholisierung dringend stoppen mussten.

Nach mehreren Versuchen gelang es den Verfolgern, dem Mann den Weg auf einer Bundesstraße mit einem Streifenwagen abzuschneiden. Als ein Beamter auf den Mercedes der A-Klasse des „Reichsbürgers“ zuging, beschleunigte dieser. Dabei kam es zu dem für den Polizisten folgenschweren Unfall. Der Mann fuhr weiter, obwohl mehrere Beamte auf den Wagen schossen.

Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten versucht, den Zwischenfall vor Gericht anders darzustellen. Sie wollten belegen, dass der Mann sich bedroht gefühlt habe und es sich um einen Unfall handelte, den er nicht wollte. In der Vergangenheit hatte sich der Angeklagte aber mit Schriften und Theorien befasst, die thematisierten, dass das Töten von Polizisten legitim sei.

Sollte die Revision zugelassen werden, muss der Prozess noch einmal geführt werden. Das Verfahren wird dann wieder am OLG stattfinden. Das Urteil ist bis zu einer Entscheidung über die Revision nicht rechtskräftig.