Immer wieder hat ein 68-Jähriger in den vergangenen Jahren Kinder sexuell missbraucht – und saß deshalb mehrfach im Gefängnis. Wegen einer Tat in Schorndorf im Mai dieses Jahres ist der Mann aus dem Remstal nun zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Waiblingen - Der Angeklagte fällt durch viele Raster. Zum einen hat er bis zu seinem 60. Lebensjahr mit dem Strafrecht keinerlei Berührung gehabt, zum anderen hat er die vergangenen acht Jahre zu großen Teilen hinter Gittern verbracht. Immer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Jetzt muss der 68-Jährige aus dem Remstal wieder für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Waiblinger Jugendschöffengericht hat ihn am Dienstag verurteilt. Wieder wegen eines sexuellen Missbrauchs, begangen am 4. Mai im Schorndorfer Kaufland, wo er einen fünfjährigen Jungen unsittlich berührte.

 

Mutter und Kind sind überzeugend

Für das Gericht ist es erwiesen, dass der 68-Jährige, der aufgrund verminderter Intelligenz als schwachsinnig gilt, das Kind in der Spielzeugabteilung angesprochen hat. Der Junge hatte sich dort Autos angeschaut, während seine Eltern den Wocheneinkauf machten. Die Mutter hatte ihren Sohn im Blick und dachte sich zuerst nichts schlimmes, als sie den Rentner neben ihm stehen sah. Ihre Aussage und die des Kindes führten schließlich zur Verurteilung des Angeklagten, der abstritt, die Tat begangen zu haben.

Die 32-Jährige habe in ihrer Aussage keinerlei Übertreibungen gemacht, führte der Vorsitzende Richter Martin Luippold in der Urteilsbegründung aus. Und der Fünfjährige, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit dem Gericht berichtete, was ihm zugestoßen war, sei auch trotz seines sehr jungen Alters durchaus glaubwürdig gewesen. Allerdings rückte das Gericht davon ab, dass der Angeklagte dem Kind in die Unterhose gefasst hatte. „Dafür haben wir keinen objektiven Beweis, allerdings einen durchaus glaubwürdigen subjektiven, nämlich die Beobachtungen der Mutter“, so der Richter. Diese hatte berichtet, die Hand des Angeklagten „nur“ auf der Hose ihres Sohnes gesehen zu haben. Das reiche jedoch aus für den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Verteidiger fordert Freispruch

Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch nach dem Strafrechtsgrundsatz im Zweifel für den Angeklagten gefordert. Da es keine DNS-Spuren seines Mandanten auf der Kleidung des Kindes gab, gebe es keinen objektiven Beweis. Die Eltern könnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht als objektiv angesehen werden. Gerade in diesem Punkt folgte das Gericht dem Anwalt nicht. Die Eltern hätten sich im Gegenteil kurz nach der Tat und auch danach sehr besonnen gezeigt, insbesondere vor Gericht.

Auch das Argument des Verteidigers, sein Mandant habe in den vorangegangenen Prozessen immer seine Taten voll eingeräumt, verfing beim Gericht nicht – ebenso wenig wie die Tatsache, dass es sich bei den bisherigen Opfern stets um Mädchen gehandelt hatte.