Um eine mächtige Mauer in der Albershäuser Frühlingsstraße wird seit drei Jahren heftig gestritten. Jetzt wurde der Fall vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht verhandelt. Dass die Mauer komplett fällt, ist aber unwahrscheinlich

Albershausen - Dass es bei juristischen Streitigkeiten neben einer rechtlichen immer auch eine emotionale Ebene gibt, hat heute selbst Rolf Vondung, der Vorsitzende Richter der ersten Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, deutlich gemacht. In der Anhörung ging es um einen Streit über eine mächtige Stützmauer, die in Albershausen seit mehr als drei Jahren die Gemüter erhitzt. „Vielleicht lässt sich das Bauwerk ja so verändern, dass ein Neustart möglich ist“, lautete sein Appell gegen Ende der zweistündigen Verhandlung.

 

Doch eine gütliche Einigung scheint nicht mehr möglich: der Anwalt der Grundstückseigentümer erklärte, „dass sich meine Mandantschaft bereits bewegt hat“. Die Gegenseite – Land und Gemeinde – reagierten auf Vondungs Vorschlag erst gar nicht. Ob das inzwischen zur „Klagemauer“ gewordene Bauwerk weg muss, will das Gericht bis Ende nächster Woche entscheiden. Ein Abriss, dies ging aus den Worten des Richters hervor, kommt aber wohl nicht in Frage. Ein Rückbau ist indes nicht auszuschließen.

Gemeinde hatte zunächst keine Bedenken

Der Fall ist, so einfach er sich für Außenstehende auch darstellt, ausgesprochen komplex. Um das abfallende Gelände in der Frühlingsstraße zu stützen, haben die Besitzer, die das Haus vor sechs Jahren gekauft hatten, eine massive Natursteinmauer errichtet, die in manchen Abschnitten mehr als drei Meter hoch ist. Aus ihrer Sicht war das Bauvorhaben mit der Kommune abgesprochen, was Bürgermeister Jochen Bidlingmaier vor dem Verwaltungsgericht auch einräumte. Auch über den Umstand, dass diese zum Teil auf öffentlichem Grund stehe und bis an die Bordsteinkante reiche, sei geredet worden.

Und letzten Endes war den Grundstückseigentümern auch angeboten worden, dass sie den ungenutzten Grünstreifen doch kaufen könnten, räumte Bidlingmaier ein. Allerdings sei es beim Preis zu keiner Einigung gekommen.

Als die Mauer 2011 fertig war, ging ein Nachbar auf die Barrikaden, was die Verwaltung – inzwischen von der Wucht des Steinwalls überrascht – dazu veranlasste für den Bau doch noch eine Genehmigung einzufordern. Dieser Ansicht schlossen sich neben dem Gemeinderat, auch das Göppinger Landratsamt und das Stuttgarter Regierungspräsidium an und so wurde ein Widerspruchsbescheid erlassen. Dies wiederum veranlasste die Bauherrschaft dazu, auf der zuvor anvisierte Befreiung zu beharren und gegen diesen Bescheid zu klagen.

Wenig Hoffnung für den klagenden Nachbar

Gleichzeitig verlangte der besagte Nachbar vom Land, die Mauer wieder einzureißen und reichte ebenfalls Klage ein. Dessen Anwalt betonte, dass es nur aufgrund der Untätigkeit der Gemeinde in dieser Sache zu diesem Schritt gekommen sei. Beide Klagen wurden nun vom Verwaltungsgericht in einen Termin zusammengeführt, wobei Rolf Vondung dem Nachbarn der Mauer wenig Hoffnung machte. „Es wird schwierig für Sie, diese Verfügung zu erstreiten“, sagte der Vorsitzende Richter.

Komplizierter verhält es sich mit der Klage der Mauer-Bauer. Zwar wunderte sich Vondung über das ungewöhnliche Verhalten der Gemeinde, die nun auf eine funktionslos gewordene Verkehrsfläche, die sie hatte verkaufen wollen, plötzlich wieder einen planungsrechtlichen Anspruch erhebt. Gleichfalls rügte er aber auch die Grundstückseigentümer, die ein Bauwerk errichtet hätten, das in dieser Größe womöglich nicht zulässig sei. Aufgabe des Verwaltungsgerichts wird es nun sein, zwischen Abstandsflächen, Ermessensausübungen und Landesbauordnung eine Entscheidung zu treffen.