An diesem Freitag hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Moscheestreit zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und einem muslimischen Kulturverein befasst. Ein Urteil ist allerdings noch nicht verkündet worden.

Auf diesen Vormittag haben Roland Klenk, der Oberbürgermeister von Leinfelden-Echterdingen und die Verantwortlichen des muslimischen Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI), viele Monate gewartet. An diesem Freitag hat sich der fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem seit Jahren andauernden Streit um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern befasst. Und damit mit der Frage, ob die Muslime tatsächlich verpflichtet sind, das Erbbaurecht und damit auch den Baugrund für ihr Moscheeprojekt zurück an die Kommune zu geben – ob der sogenannte Heimfall zulässig war. Zur Erinnerung: Der religiöse Verein hatte es nicht geschafft, das Gebetshaus innerhalb einer vertraglich festlegten Frist fertigzustellen. Die Stadt hatte deshalb von ihrem vertraglich vereinbarten Heimfallrecht Gebrauch gemacht. Eine Entscheidung ist an diesem Freitag allerdings noch nicht gefallen. Der fünfte Senat des BGH wird sein Urteil erst im neuen Jahr am Freitag, 19. Januar, verkünden.