Bislang ist nicht eindeutig geklärt, wie der Rechteinhaber die Internet-Adressen der Nutzer ermittelt hat. Die Antragstellerin will die angeblichen Rechtsverstöße und die Adressen mit dem Programm „GLADII 1.1.3“ ermittelt haben. Selbst Kammern des LG Köln haben inzwischen erhebliche Zweifel daran, dass die IP-Adressen legal mit diesem Programm ermittelt wurden. Experten und Fachmedien vermuteten schon seit einiger Zeit, dass es dabei möglicherweise nicht mit rechtlich einwandfreien Mitteln zugegangen sein könnte. So gibt es die Vermutung, dass die Nutzer unbemerkt zu einer anderen Website umgeleitet und dort die IP-Adressen ausgelesen wurden. Kommentare von Nutzern in Foren der Fachportale sprachen dafür.