Rechtsexperten sind sich einig, dass das Streaming anders als ein Download nach derzeitiger Lage grundsätzlich nicht gegen Urheberrecht verstößt. Nach Einschätzung des Medienrechtsprofessors Gerald Spindler bedarf es aber eines klärenden Urteils. Auch das LG Köln weist darauf hin, dass eine höchstrichterliche Entscheidung noch ausstehe. Für eine Rechtsverletzung müsste dem Nutzer auch erkennbar sein, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Das war auf dem Portal von Redtube.com nach bisheriger Kenntnis nicht der Fall. Ähnlich wie bei Youtube gebe es auf der Seite auch die Möglichkeit, fragliche Videos entfernen zu lassen, betonte am Freitag der Betreiber der Seite, Alex Taylor, in einem Gespräch mit „Spiegel online“. Davon hätten die Anwälte der Rechteinhaber jedoch keinen Gebrauch gemacht.