Die Staatsanwaltschaft Köln bestätigte am Donnerstag, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wurde. Es soll damit die Frage geklärt werden, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um die Herausgabe der konkreten Nutzerdaten zu den zuvor ermittelten IP-Adressen zu beantragen. Die Anträge sollen nicht zweifelsfrei herausgestellt haben, dass es sich in den besagten Fällen um Streaming und nicht um Downloads handelte, was die Richter möglicherweise in die Irre führte.