Auch auf dem Privatgelände gibt es Grenzen der Entfaltung. Mitunter nehmen die Kommunen mithilfe von Bebauungsplänen und Vorgartensatzungen Einfluss. Wir geben einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht.

Stuttgart - My Home is my Castle – diesen Grundsatz macht sich so mancher Hauseigentümer zu Eigen und werkelt und gestaltet nach Herzenslust an Haus und Garten. Dagegen ist auch erstmal nichts einzuwenden – auf seinem Grundstück kann man schließlich grundsätzlich machen, was man möchte. Doch es gibt Grenzen der Entfaltung – es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: „Die Freiheit endet dort, wo sie die Rechte der Nachbarn einschränkt“, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Was auf dem eigenen Grundstück erlaubt und was verboten ist – ein Überblick.