Dutzende Waldbrände verheeren derzeit Griechenland und Inseln in der Ägäis wie Rhodos und Korfu. Das Auswärtige Amt in Berlin warnt deutsche Urlauber vor Waldbrandgefahr. Wir erklären, was das für die geplante oder bereits stattfindende Griechenland-Reise und eine mögliche Stornierung bedeutet?

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Die Feuerwehren in Griechenland kämpfen am Montag (24. Juli) in insgesamt 64 Regionen des Landes gegen die Flammen. Die Brandgefahr bleibt extrem hoch. Dies gilt für die Region des Großraums Athen, der Halbinsel Peloponnes und vielen Inseln der Ägäis.

 

So werde es auch in den kommenden Tagen bleiben, warnt der griechische Zivilschutz und veröffentlicht eine Karte mit der Waldbrandgefahr. Die schlimmsten Brände toben derzeit auf den Insels Rhodos und Euböa.

Der griechische Zivilschutz hat am Montag (24. Juli) eine Karte mit der aktuellen Waldbrandgefahr veröffentlicht. Foto: https///civilprotection.gov.gr/

Auf unserer Karte sehen Sie, wo es in Griechenland derzeit brennt:

Kann man gebuchte Reisen nach Griechenland jetzt stornieren?

Wenn Naturkatastrophen (Unwetter, Tornados, Überschwemmungen, Waldbrände, Bergrutsche oder Erdbeben) den Urlaubsort treffen, dann handelt es sich laut Reiserecht um „außergewöhnliche Umstände“. In diesen Fällen kann ein Urlaub oftmals kostenlos storniert werden.

„Die Voraussetzung ist, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich konkret beeinträchtigt ist“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Projektleiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland gegenüber den Onlineportal „Reisereporter“.

Was sind „außergewöhnliche Umstände“?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, das „außergewöhnliche Umstände – früher höhere Gewalt“ dann vorliegen würden, wenn „ein von außen einwirkendes Ereignis die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Darunter fallen zum Beispiel Naturkatastrophen und Kriege oder Seuchen, Epidemien und Pandemien“.

Streiks etwa von Mitarbeitern des Reiseveranstalters zählten nicht dazu, da es sich dabei um betriebsinterne Vorgänge handeln würde. Streiks bei Dritten wie dem Flughafenpersonal (etwa Piloten), für die der Veranstalter nicht einzustehen hat, könnten hingegen außergewöhnliche Umstände begründen.

Welche „außergewöhnlichen Umstände werden im Reiserecht genannt?

Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände: Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn Reisende und Reiseveranstalter sie nicht kontrollieren können und die Folgen sich auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Durch das Ereignis muss die Reise zudem erheblich beeinträchtigt werden. Früher wurde das auch „höhere Gewalt“ genannt.

Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise:

• Vulkanausbrüche

• Lawinenabgänge

• Waldbrände

• Erdbeben

• Seebeben

• andere Naturkatastrophen im oder in unmittelbarer Nähe des Reisegebietes

• Streiks von Fluglotsen,

• Kriege und flächendeckende politische Unruhen

• schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten.

Keine unvermeidbaren Ereignissen sind:

• territorial beschränkte Unruhen

• einzelne Terroranschläge

• Gewaltandrohungen.

Wer beurteilt die „Umstände“?

Zur Beurteilung, ob „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, durch die man kostenfrei von einer Pauschalreise zurücktreten kann, sind die Äußerungen des Auswärtigen Amtes unentbehrlich. Formelle Warnungen sind ein wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung für das Rücktrittsrecht.

Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes können Sie sich über die Reisehinweise zu Griechenland informieren.

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu Griechenland vom 24. Juli 2023. Foto: www./auswaertiges-amt.de

Was bedeutet das für den Urlaub auf Rhodos?

Für den gebuchten Urlaub auf Rhodos bedeutet das: Reisen können unter der Voraussetzung kostenlos storniert werden, wenn sie in ein konkret vom Unwetter betroffenes Gebiet führen.

Ob die Reise erheblich beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht etwa von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab. Die Sorge vor möglichen Schäden in bisher nicht betroffene Regionen genügt nicht für eine Stornierung. Explizit bedeutet das: Angst oder Unsicherheitsgefühle sind keine Stornierungsgründe.

Auf unserer Karte sehen Sie, wo es derzeit auf Rhodos brennt:

Welche Unterschiede gibt es bei Pauschal-und Individualreisen?

Nach Angaben des ADAC sind Pauschalreisende bei Naturkatastrophen im Vorteil: Aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, welche beispielsweise die Anfahrt zu einer Reise oder deren Durchführung erheblich beeinträchtigen, lässt sich der Urlaub kostenlos stornieren.

Individualreisende können hingegen ihr Hotel nicht stornieren, nur weil der Strand in der Region nicht nutzbar ist bzw. Straßen oder Bahnstrecken überflutet sind. Eine Umbuchungs- oder Kulanzmöglichkeit ergebe sich laut ADAC erst dann, wenn etwa das Hotel aufgrund des Hochwassers nicht nutzbar sei oder der im Zusammenhang mit dem Hotel beworbenen Pool- oder Strandzugang nicht gewährleistet werden könne.

Kann mein Urlaub in Griechenland nun stattfinden?

Reisende können sich vor dem Abflug informieren, ob es nahe ihrem Urlaubsort brennt – und anschließend Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. So kann es sein, dass touristische Orte präventiv evakuiert werden, weil ein Brand in der Nähe nicht unter Kontrolle gebracht werden kann.

Kann ich den geplanten Urlaub bei einem Waldbrand stornieren?

Waldbrände gelten ausdrücklich als „außergewöhnliche Umstände“. Allerdings gibt es auch hier rechtliche Unterschiede zwischen Pauschal- und Individualreisen. Bei einer Pauschalreise können Reisende unter bestimmten Umständen kostenlos davon zurücktreten. „Der Reiseveranstalter muss dann den Preis zurückzahlen“, betont der Fachanwalt für Riserecht, Paul Degott, gegenüber dem Ratgeberportal „reisereporter“.

Pauschalreisende können sich allerdings nur dann auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen, wenn Waldbrände auch in unmittelbarer Nähe zum Urlaubsort gemeldet werden und konkrete Beeinträchtigungen des Urlaubs, der Gesundheit etc. durch Ascheregen oder Evakuierung bestehen.

Wer sich bereits auf Rhodos befindet, kann sein Reise beim Reiseveranstalter vor Ort vorzeitig kündigen. Die Mehrkosten für die verfrühte Rückreise teilen sich Reisende und Veranstalter untereinander auf. Zudem kann man Minderungsansprüche geltend machen.

Wann kann der Urlaub bei einem Waldbrand nicht storniert werden?

Wer seinen Urlaub erst in einigen Wochen antritt, kann nicht schon im Vorfeld stornieren. Der Reiseveranstalter rät dazu, abzuwarten, wie sich die Brände am Urlaubsort entwickeln.

Wie bereits erwähnt: Die Angst vor Naturkatastrophen berechtigt keinen kostenlosen Rücktritt von der bereits bezahlten Urlaubsreise. Verbraucher können zudem nicht von ihrem Recht auf kostenlose Stornierung Gebrauch machen, wenn die Brände noch weit weg vom Urlaubsort sind.

Für Individualreisende ist die Sachlage komplizierter. Sie müssen sich an die Vertragsbedingungen ihrer Fluggesellschaft und dem Vermieter der gebuchten Unterkunft halten.

Info: Was ist der Unterschied zwischen Reisehinweisen, Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts?

Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt bei möglichen Risiken in einem Reiseland. Im Falle von Italien und Kroatien handelt es sich um Reise- und Sicherheitshinweise. Dabei unterscheidet das Ministerium zwischen drei Kategorien:

Reisehinweise
1) „Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen . . . Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.“

Sicherheitshinweise
(2) „Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische sowie grenzüberschreitende Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir besondere Aufmerksamkeit zu. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten . . . 

Reisewarnungen
(3) „Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert . . . Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.“