Wer an seinem Stellplatz oder in seiner Garage einen Schnelllader mit Starkstromanschluss für ein E-Auto nachrüsten will, hat es nicht leicht. Ist man nur Mieter, muss in jedem Fall das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Nicht eindeutig ist die Rechtslage, wenn eine Immobilie mehreren Eigentümern gehört, etwa bei einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen (Eigentümergemeinschaft). In der Regel müssen bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden. Dem müssten alle Eigentümer zustimmen. Eine andere Rechtsauslegung ist die, dass es sich nur um eine Modernisierung handelt. Dem müssten nur drei Viertel der Eigentümer sowie die Mehrheit der Eigentumseigner zustimmen.

 

Bayern und Baden-Württemberg wollen dies rechtlich erleichtern und legten einen Gesetzesentwurf vor. Demnach soll jeder Mieter künftig einen Anspruch haben, dass eine Ladestation eingebaut wird. Bei Eigentümergemeinschaften soll der Bau durch eine einfache Mehrheit möglich werden. Die Kosten soll aber nur derjenige tragen, der die Ladestation einbauen will.