Die Politik sollte jetzt nicht alle Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen, kommentiert StZ-Autor Michael Heller die geplante Altersvorsorgepflicht.

Stuttgart - Die Komplexität der Materie verhindert eine schnelle Lösung. Das ist den Politikern zugutezuhalten, die das Problem der schlechten Absicherung von Selbstständigen im Alter seit Jahren zu lösen versuchen. Mit drei Millionen Menschen ist die Gruppe der Selbstständigen ohne eine Pflichtabsicherung so groß, dass die Politik vor den Problemen nicht kapitulieren darf. Sie darf sich auch nicht einfach darauf verlassen, dass die Selbstständigen schon irgendwie selbst dafür sorgen werden, dass das Geld im Alter nicht zu knapp wird. Besonders die Lage von vielen Solo-Selbstständigen ist alles andere als komfortabel, und sie wird sich auch nicht von selbst verbessern.

 

Was also ist zu tun? Eine Einheitslösung wäre wohl nicht der richtige Weg. Denn die Menschen, die schon seit vielen Jahren arbeiten, haben ein Recht darauf, dass ihre früher getroffenen Entscheidungen nicht nachträglich infrage gestellt werden. Einen – zum Beispiel – 45-jährigen IT-Berater jetzt noch in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen, wäre nicht sachgerecht. Wenn sich dieser Fachmann für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung entschieden hat, dann muss er zum Beispiel die Folgen der Niedrigzinspolitik tragen, die vor Jahren noch nicht absehbar gewesen ist. Daraus darf ihm die Politik jetzt keinen Strick drehen.

Die Auftraggeber werden sich beteiligen müssen

Für diejenigen, die noch keine Absicherung haben oder jetzt erst ins Berufsleben einsteigen, ist die gesetzliche Rentenversicherung, die gestärkt werden muss, sicher die richtige Adresse. So werden die verschiedenen Formen der Altersvorsorge noch lange nebeneinander bestehen bleiben. Das mag unbefriedigend sein, ist aber unumgänglich.

Allerdings stellt sich die Frage, wer die Beiträge für die Altersvorsorge aufbringen soll. Es wird kein Weg daran vorbeiführen, dass sich die Unternehmen – also die Auftraggeber der Selbstständigen – an der Finanzierung beteiligen. Viele Beziehungen ähneln einem arbeitsvertraglichen Verhältnis, das nur deshalb umgangen wurde, weil sich so das Geld für die Sozialversicherung sparen lässt. Damit muss Schluss sein.