Heimliche Upskirting-Aufnahmen unter das Kleid von Frauen stellen in Deutschland ein Delikt dar – strafbar nach §184 StGB und §201 StGB. Um sie zu verhindern, setzt die Polizei nicht über Volksfeste hinaus auf Prävention.

Ein 32 Jahre alter Mann war an einem Samstagnachmittag mit seiner Reisegruppe auf dem Cannstatter Wasen, um ausgelassen zu feiern. Im Bierzelt zückte er sein Handy, filmte einer 17-Jährigen, die auf einer Bank stand, unter das Dirndl – und zeigte die Aufnahmen anschließend seinen Begleitern. Keine gute Idee. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurde auf die Tat aufmerksam, schnappte sich den Wasen-Besucher und alarmierte die Polizei.

 

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 32-Jährige zwar die Heimreise in Richtung Italien antreten. Ein Nachspiel wird die Tat dennoch für ihn haben, denn sie ist alles andere als ein Kavaliersdelikt – und mit dem Löschen des Videos ist es nicht getan. Zum einen wurde das Mobiltelefon des Mannes beschlagnahmt, zum anderen musste er aufgrund seines Wohnsitzes eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro bezahlen.

Upskirting-Urteil am Amtsgericht Karlsruhe

Ein Betrag, der nicht ohne Grund gewählt wurde. Erst im vergangenen März ist ein Angeklagter am Amtsgericht Karlsruhe zur Zahlung von 990 Euro verurteilt worden, weil er in einer Straßenbahn heimlich ähnliche Aufnahmen von einer Frau gemacht hat. Seit Januar 2021 stellt die Verletzung des  Intimbereichs durch Bildaufnahmen in Deutschland eine Straftat dar. Das sogenannte „Upskirting“, sprich  einer Frau unter den Rock zu  fotografieren  oder zu filmen, wird als Sexualdelikt eingestuft –   und sieht eine   Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Ebenso sind Aufnahmen, die ohne Zustimmung  vom Gesäß oder dem Ausschnitt einer Frau gemacht werden verboten. Letzteres wird als  „Downblousing“ bezeichnet.

Drei solche „Upskirting“-Delikte wurden bei der 176. Auflage des Cannstatter Volksfest bislang angezeigt. „Die Taten stellen einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Jeder Fall ist einer zu viel“, betont Polizeisprecher Jens Lauer. Ein Problem: Meist bekommen die Frauen nicht mit, dass sie heimlich gefilmt oder fotografiert werden. Dementsprechend ist die Dunkelziffer wohl deutlich höher. Es besteht nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, die ihren Sitz in Bad Cannstatt hat, die Gefahr, dass die Fotos und Videos anschließend per Whatsapp geteilt oder auf Instagram oder YouTube veröffentlicht werden – natürlich gegen den Willen der Frauen und Mädchen. Oft seien die Abgelichteten jedoch gut erkennbar.

Prävention gegen Upskirting

Um sich vor solchen Aufnahmen zu schützen, ziehen viele Wasen-Besucherinnen eine Radlerhose unter dem Dirndl an. Das Polizeipräsidium Stuttgart setzt indes auf Prävention – auch an Infoständen auf dem Cannstatter Wasen. Die Beamten wollen sowohl Männer als auch Frauen entsprechend sensibilisieren, auf andere zu achten. Wer eine Tat beobachtet, sollte nicht wegschauen, sondern sich an den Sicherheitsdienst oder direkt an die Polizei wenden.

Verhaltenstipps der Polizei

Eigenschutz
Egal, ob Upskirting, Downblousing oder jede andere Art der sexuellen Belästigung – wer eine Straftat beobachtet, sollte helfen, sich aber nicht selbst in Gefahr bringen. Gemeinsam ist man stärker, deshalb sollte man weitere Zeugen um Hilfe bitten oder die Polizei unter der 110 alarmieren. Zum Schutz vor Sexualdelikten wie Upskirting gibt es auch die „Wasenboje“ als „Safe Space“.

Tätermerkmale
Gerade im Bierzelt kann man jemand schnell aus den Augen verlieren. Wichtig ist, sich einen Täter gut einzuprägen, um den Ermittlern eine möglichst genaue Beschreibung geben zu können. Sollte das Opfer etwas von dem sexuellen Übergriff mitbekommen haben, sollte man sich auch um die Frau kümmern.