Julia Woywod-Dorn (48), Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt, welcher rechtliche Rahmen bei Verhandlungen gilt.

 
Frau Woywod-Dorn , ist es rechtlich in Ordnung, mit dem Internetanbieter über den Tarif zu feilschen?
Die Inhalte von Verträgen werden frei geschlossen. Deshalb ist vom Preis, über die Vertragslaufzeit bis hin zu den Kündigungsfristen alles verhandelbar. Ausnahmen im Konsumentenbereich stellen beispielsweise verschreibungspflichtige Medikamente und Bücher dar. Dort gibt es eine Preisbindung.
Ich könnte also auch in den Supermarkt gehen und den Preis fürs Apfelmus verhandeln?
Rechtlich steht dem nichts im Weg. Nur wenn der Verkäufer sagt: Machen wir nicht, dann ist die Verhandlung schnell zu Ende. Fragen kostet aber nichts. Und in den meisten Bereichen passiert in der Regel schon etwas, vor allem, wenn man sich vorher ein wenig über den Markt informiert hat und weiß, dass es günstigere Alternativen gibt.
Ein Bekannter zahlt für den gleichen Internetvertrag beim selben Anbieter weniger als ich. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, ebenfalls den niedrigeren Preis einzufordern?
Das erscheint einem zwar ungerecht, aber jeder muss die Inhalte seines Vertrags schon selbst aushandeln, auch können sich Preise jederzeit ändern. Wichtig ist, sich nicht allein von einem günstigen Anfangspreis locken zu lassen. Denn oft steigen die Preise in den Folgejahren.