Im Streit um ein Hofcafé in Münchingen gibt das Urteil des Verwaltungsgerichts der Stadt recht, die das Café als nicht genehmigt ansieht. Für die Betreiber könnte es noch dicker kommen: Auch der Hofladen ist laut Stadt nicht genehmigt.

Korntal-Münchingen - Das Hofcafé ist bei den Leuten beliebt, sagen die Scheulers. Es ist nicht rechtens, sagt die Stadt. Im Streit um das Café auf dem Spargelhof der Familie Scheuler in Münchingen gibt es nun eine Entscheidung von höherer Ebene: Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat beschlossen, dass die Nutzungsuntersagung der Stadt rechtens ist – und das Hofcafé somit geschlossen werden muss.

 

Den Spargelhof der Familie Hengel hatte die Familie Scheuler, die auch einen Hof in Löchgau betreibt, vor etwas mehr als einem Jahr übernommen. Der umgebaute Hofladen samt Café wurde im April 2015 eröffnet. Seitdem gibt es Streit mit der Stadt, die weder das Café noch den Laden als genehmigt ansieht. Im Dezember hatte die Verwaltung angeordnet, das Café zu schließen. Nach einigen Wochen hatten die Betreiber die Tische und Stühle jedoch wieder aufgebaut – weil die Stadt den Vollzug ausgesetzt habe. In der Verwaltung wurde das jedoch bestritten.

Alte Genehmigungen reichen nicht

Gegen die Anordnung der Stadt, das Café zu schließen, hatten die Scheulers vor Gericht mit einem Eilantrag geklagt. Frank Scheuler, der Betreiber, war zuversichtlich gewesen, vor Gericht gegen die Stadt zu siegen. Seine Begründung: Schon die Vorgänger hatten eine Genehmigung, eine Besenwirtschaft zu betreiben.

Das sieht das Gericht als wenig stichhaltig an. Zwar sei es richtig, dass eine solche Genehmigung auf den Nachfolger übergehe. Das Hofcafé, so das Gericht in seinem Urteil, sei jedoch nicht mit einer Besenwirtschaft gleichzusetzen. Diese dürfe laut Baugenehmigung höchstens vier Monate pro Jahr ausschließlich zur Vermarktung selbsterzeugter Produkte geöffnet werden. Das Hofcafé war hingegen das ganze Jahr über geöffnet. Die angebotenen Backwaren stellen die Betreiber zwar in Löchgau selbst her – aber, so das Gericht, aus zumindest teilweise zugekauften Zutaten.

Betreiber will in Berufung gehen

Problematisch waren für das Gericht auch die mutmaßlichen Pläne der Betreiber, die bisherigen zwölf Sitzmöglichkeiten stark zu erweitern. So plante die Familie Scheuler offenbar, vor und neben dem Gebäude mehr als 40 weitere Sitzplätze anzubieten. Die an die Familie Hengel dereinst erteilte Genehmigung war jedoch auf 40 Plätze beschränkt.

Um das Hofcafé rechtmäßig zu betreiben hätte die Familie Scheuler nach Ansicht des Gerichts eine Baugenehmigung gebraucht. Diese aber ist weder erteilt noch beantragt. Die Scheulers könnten das nun nachholen. Gleichwohl ist das Gericht der Ansicht, dass das Café „aller Voraussicht nach“ nicht genehmigungsfähig sei.

Der Betreiber Frank Scheuler will sich zu dem Urteil nicht äußern. Er kündigte jedoch an, in Berufung gehen zu wollen: „Wir gehen bis vor das höchste Gericht. Da wird die Wahrheit ans Licht kommen.“

Für die Scheulers könnte die Schließung des Cafés unter Umständen das kleinere Problem sein. Denn die Stadt prüft derzeit die Rechtmäßigkeit des ganzen Ladens. Wo die Hengels vorher vor allem Spargel und nur wenig andere Produkte verkauft hatten, haben die Scheulers um- und ausgebaut und betreiben nun nach Ansicht des Technischen Beigeordneten der Stadt, Ralf Uwe Johann, „einen richtigen Laden“. Der aber ist im Außenbereich nicht gewollt, weil die Stadt erklärtermaßen den Ortskern stärken will. Zudem wäre laut Johann eine Änderung des Bebauungsplans nötig.