Liebe macht blind – auch in finanziellen Dingen. Die junge Frau M. zahlt dafür ihr Lehrgeld: Sie sitzt auf einem Schuldenberg, weil sie für ihren Freund mehrere Verträge unterschrieben hatte. Nach der Trennung will er davon nichts mehr wissen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Die Wohnung war schon gemütlicher: jetzt stehen überall Umzugskartons. Nach einem Jahr intensiver Suche hat Frau M. eine neue Wohnung gefunden. Zwar wird sie in einen anderen Ort ziehen, aber die Kündigung ihrer alten Wohnung und die drohende Räumungsklage hatten ihr schlaflose Nächte bereitet. Angeboten wurde ihr eine Obdachlosenunterkunft, aber dort wollte sie mit ihrem Kleinkind keinesfalls einziehen. „Ich habe ja einen guten Beruf, nur arbeite ich eben im Moment nicht wegen meines Kindes“, sagt sie. „Aber als alleinerziehende Mutter ist es nicht einfach, etwas zu finden. Und ich weiß ja nicht, wie es nach meiner Elternzeit weitergehen wird“, sagt sie etwas ratlos.

 

Bisher kein Kitaplatz

Noch ein Jahr will sie bei ihrem Kleinkind zu Hause bleiben und hofft, dass sie dann bei ihrem früheren Arbeitgeber im Gesundheitsbereich in Teilzeit wieder einsteigen kann. „Sonst muss ich mich bald nach einer anderen Stelle umsehen.“ Vor ihrer Schwangerschaft hatte sie Vollzeit gearbeitet. „Bisher konnte ich keinen Kitaplatz suchen, denn ich wusste ja nicht, wo ich eine Wohnung finde“, sagt sie.

Frau M. leidet an Asthma, und durch diese Lungenkrankheit ist sie in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt: „Ich brauche öfters Pausen und kann nicht so schnell arbeiten“, erklärt sie. Ihre Lunge hat nur die Hälfte der Kapazität einer gesunden Lunge. Deshalb ist Frau M. körperlich nicht so belastbar wie gesunde Menschen.

Bei Asthma kein Mund-Nasenschutz

Auch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist für sie unmöglich. „Wenn Asthmatiker ihre eigene ausgeatmete Luft wieder einatmen, ist das kontraproduktiv.“ Weil sie immer wieder husten muss, war es für sie in den Jahren der Coronapandemie sehr schwierig, ihren Beruf auszuüben: Ohne Maske und mit Husten, das galt allgemein als Alarmzeichen. „Da haben mich manche Patienten richtig angefeindet“, berichtet sie. Wegen ihres Asthmas hat Frau M. in der Vergangenheit auch schon eine Arbeitsstelle verloren.

Nachdem ihr Elterngeld 13 Monate nach der Geburt ausgelaufen ist, bezieht Frau M. Bürgergeld, bis sie wieder in den Beruf einsteigen kann. Zum Leben bleiben ihr und dem Kleinkind 500 Euro im Monat. Kürzlich hat sie einen Buggy für ihr Kind gekauft, weil es nun nicht mehr in den Kinderwagen passt, auch das hat sie davon finanziert. Wegen ihrer Zahlungsrückstände aus der Zeit mit ihrem Ex-Freund läuft das gerichtliche Verfahren zur Schuldenregulierung mit mehreren Gläubigern noch vor dem Amtsgericht. „Ich war so verblendet damals, dass ich für meinen Freund mehrere Verträge unterschrieben habe. So etwas mache ich nie wieder“, so viel steht für sie fest.

Sie war die Hauptmieterin der gemeinsamen Wohnung, und so bleibt sie auf einer Nebenkostenrechnung sitzen, sie hatte Verträge mit einem Mobilfunkanbieter und mit einem Fitnessstudio für ihn unterschrieben, weil sie diejenige war, die das Geld in der Beziehung verdient hatte. Nach der Trennung blieb sie auf diesen ganzen Schulden sitzen. Der Ex-Freund will von den ganzen Schulden nichts wissen, und Frau M. hat keine Handhabe, denn sie hatte unterschrieben.

Vergleich dank der Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung der Diakonie hat einen Vergleich mit den verschiedenen Gläubigern ausgehandelt – nur einer hat bisher nicht zugestimmt. Die junge Frau muss laut diesem Vergleichsvorschlag nur doch die Hälfte der angefallenen Schulden begleichen. Sie kann einen Eigenanteil beisteuern, aber in ihrer jetzigen finanziellen Situation kann sie nicht die ganze Summe abstottern. Wenn sie die Gesamtsumme in kleinen Raten – so wie es ihr möglich wäre – abbezahlen würde, würde das Jahre dauern. Deshalb argumentieren die Schuldnerberater gegenüber den Gläubigern mit dem Vorschlag, dass es für sie sinnvoller sei, einem Vergleich zuzustimmen und dann diesen Betrag sofort zu erhalten, als jahrelang die Gesamtsumme in kleinen Raten vom Schuldner zu erhalten.

Die Diakonie bittet um Spenden für Frau M. , damit sie ihre Altlasten los ist und sich und ihr Kind nach Ende der Elternzeit von ihrem geregelten Einkommen versorgen kann. Das wird mit einer Teilzeittätigkeit gerade so zum Leben reichen.

DAS SPENDENKONTO

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Hilfe für den Nachbarn

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