Der schwer mehrfachbehinderte Sohn von Frau H. muss rund um die Uhr versorgt werden wie ein Baby. Damit sie mit ihm im Winter rausgehen kann, braucht er Spezialkleidung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Das einzige Kind von Frau H. ist von Geburt an schwer mehrfachbehindert. Mit seinen elf Jahren hat er bisher nur wenige Entwicklungsschritte im körperlichen und im geistigen Bereich gemacht. Er muss versorgt werden wie ein sehr junges Baby. Auch emotional reagiert er kaum und so bekommt seine Mutter für ihre Fürsorglichkeit und Zuwendung fast nichts zurück. Frau H. ist alleinerziehend und kümmert sich rund um die Uhr um ihr Kind. Vor zwei Jahren ist der Kontakt zum Vater gänzlich abgebrochen. Die Mutter hat keinerlei Unterstützung durch den Vater oder durch Angehörige. Ihren Beruf als Bürokauffrau kann sie wegen der Rundumpflege nicht mehr ausüben. Wegen der Dauerbelastung leidet auch sie unter gesundheitlichen Problemen. Das Gewicht und die Größe des Jungen überfordern die zierliche Frau körperlich und die Folgen spürt sie deutlich.

 

In seinem Rollstuhl ist der Junge mit einen Fünf-Punkt-Gurt gesichert. Da sein Körper keinerlei Muskelspannung hat, kann er nicht selbstständig sitzen. Er benötigt für den Winter neue Spezialkleidung, denn er ist stark gewachsen. Frau H. braucht für ihren Sohn praktische, wetterfeste Kleidung speziell für Rollstuhlfahrer, die sich mit wenigen Handgriffen aus- und anziehen lässt.

Mutter und Sohn leben von Leistungen des Jobcenters und vom Pflegegeld. Die Rollstuhlkleidung ist sehr teuer: Allein acht Halstücher mit einer Membran-Nässesperre kosten knapp 120 Euro. Die komplette Rollstuhlfahrerkleidung kommt auf 2801 Euro. Der Junge benötig diese Ausstattung zwingend, damit Frau H. mit ihm im Winterhalbjahr aus dem Haus gehen kann. Das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart bittet um Spenden, damit sie diese Dinge für ihr behindertes Kind anschaffen kann.

Fall 2: Endlich ohne Schwiegereltern

Endlich können Frau P., die vier Kinder und deren Vater aufatmen: Die Eltern von Herrn P. sind aus der Wohnung ausgezogen, in der sie jahrelang zu acht gelebt hatten. Besonders für Frau P. war das extrem belastend. Die Schwiegereltern haben sie oft schikaniert, Ansprüche gestellt und sie in keiner Weise in ihrem Großfamilienhaushalt mit den kleinen Kindern unterstützt. Sie war deshalb nervlich oft völlig am Ende. Jetzt will Frau P. zusammen mit ihrem Mann die Wohnung renovieren. Die Wände müssen tapeziert und gestrichen werden. Die Kinder können dann ein zusätzliches Zimmer bekommen. Auch in der Küche sind ein paar Schränke defekt und müssen ersetzt werden.

Herr P. ist von Beruf Busfahrer. Vor einiger Zeit hatte er in seiner Schicht einen Unfall und ist seither traumatisiert. Nach langer Krankheit hat er sich in diesem Jahr mit einem kleinen Betrieb selbstständig gemacht. Das Geld ist knapp, weil der Betrieb nicht gut läuft und die Einnahmen von Herrn P. für die große Familie spärlich sind. Die Diakonie bittet um Spenden für die Familie, die sich ihre Wohnung nun nach ihren eigenen Bedürfnissen renovieren und einrichten kann. Für die Küche müssen sie den Herd und den Kühlschrank neu anschaffen. Die Kinder brauchen ein Stockbett und auch die Eltern haben derzeit kein Bett. Außerdem müssen Tapeten und Farbe gekauft werden. Die Diakonie bittet um Spenden für die Familie.

Fall 3: Der Fahrer braucht ein Handy

Herr A. lebt in einer Einrichtung der Wohnungsnotfallhilfe. Wegen Schmerzen in der Hüfte konnte er zwei Jahre lang nicht mehr arbeiten. Er hat zwei Reha-Maßnahmen hinter sich gebracht und eine Therapie in einer Spezialklinik bekommen – und es geht ihm wieder besser. Mit 50 Jahren hat er einen Job gefunden. Er ist für 1,50 Euro Stundenlohn als Fahrer bei der Schwäbischen Tafel beschäftigt, sechs Stunden täglich arbeitet er und bezieht zudem Bürgergeld.

Auf den Fahrten für die Tafel benötigt er ein navigationsfähiges Handy, das ihn zu den Sammelstellen leiten kann, die er auf seiner Tour anfahren muss. Die evangelische Gesellschaft bittet um Spenden, damit er sich ein zeitgemäßes Mobiltelefon kaufen kann.

DAS SPENDENKONTO

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