Die alleinerziehende Mutter von vier Kindern beklagte sich beim Vermieter wegen der Schimmelbildung in der Wohnung: Heizung voll aufdrehen, riet der. Jetzt muss sie 1954 Euro Heizkosten nachzahlen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Der Schimmel macht sich nicht nur im Bad und in der Küche breit. Auch die Wohnräume sind befallen. Eine Gesundheitsgefahr für Frau A. und ihre vier Kinder. Sie hat sich deshalb schon im vergangenen Winter an ihren Vermieter gewandt. Der gab ihr den Rat, die Heizung überall voll aufzudrehen, das helfe gegen den Schimmel. Zur Beseitigung des Übels wurde darüber hinaus nichts unternommen.

 

Frau A. folgte dem Rat des Vermieters und drehte während der ganzen Heizperiode alle Heizkörper voll auf. Das Ergebnis: Sie hat eine extrem hohe Nachzahlung für die Heizkosten vom Energieunternehmen erhalten. Das Jobcenter übernimmt die Heizkosten zusätzlich zu den Kosten der Unterkunft. Aber es bezahlt diese Aufwendungen nur dann, wenn die Kosten „angemessen“ sind. Sollte dies der Fall sein, wird auch die Nachforderung des Energieanbieters übernommen, oft aber auch da nur zum Teil.

Heizkosten für insgesamt 5700 Euro

Frau A. ist nun durch ihre Gutgläubigkeit gegenüber dem Vermieter in eine missliche Lage geraten. Ihre ursprünglich geringe Abschlagszahlung hat den hohen Verbrauch bei weitem nicht gedeckt. Hinzu kamen die gestiegenen Energiekosten im letzten Winter, die allgemein schon heftig zu Buche schlugen. Frau A. hat eine Nachforderung von sage und schreibe 5700 Euro für die Heizung erhalten. Davon muss sie 1954 Euro selbst bezahlen, weil die Rechnung den Rahmen dessen sprengt, was das Jobcenter als Nachforderung anerkennt.

Die alleinerziehende Mutter lebt von Sozialleistungen und erhält für die Kinder Unterhaltsvorschuss. Sie kommt damit zurecht, aber sie muss sparen. Wegen des Schimmelbefalls, der nicht behoben ist, hat sie sich beim Mieterschutzverein angemeldet. Die Nachzahlung der Heizkosten kann Frau A. nicht bezahlen. Das Sozialunternehmen Zora bittet für sie um Spenden.

Die Mutter wurde psychisch krank

Alles wurde zu viel für Frau T. Die alleinerziehende Mutter sah eines Tages nicht mehr über den Berg und die Belastung wurde so hoch, dass sie psychisch krank wurde. Dadurch verlor sie ihre Arbeitsstelle. Deshalb leben sie und ihr Kind, das im Teenageralter ist, von Bürgergeld. Frau T. bezahlt in Raten einen Bankkredit ab, den sie aufgenommen hatte, als sie in die jetzige Wohnung zog. Damals war sie in der Ausbildung und musste auch das Schulgeld aufbringen. Außerdem musste sie das Notwendigste an Möbeln besorgen. Durch die kommende Berufstätigkeit erschien der Kredit unproblematisch.

Die Gläser passen sich den Lichtverhältnissen – sie sind sehr teuer

Inzwischen ist Frau T. auf dem Weg der Besserung und sie schreibt Bewerbungen, denn sie will rasch wieder arbeiten. Sie braucht jetzt allerdings eine neue Brille und da ihre Augen sehr lichtempfindlich sind, muss Frau T. sogenannte fototrope, also selbsttönende Gläser, einsetzen lassen. Diese Gläser passen sich den jeweils aktuellen Lichtverhältnissen an. Sie sind jedoch teurer als Standardgläser. Außerdem braucht das Kind zum Schularbeiten machen einen Schreibtisch. Weder Mutter noch Kind haben bisher einen Kleiderschrank. Für diese Sonderausgaben hat Frau T. keine finanziellen Mittel. Die Einrichtung Prävent Sozial bittet deshalb um Spenden.

Wohngeld ist wegen des Sohnes gekürzt

Vier Kinder sind schon lange aus dem Elternhaus ausgezogen. Nur der Jüngste wohnte bis vor Kurzem noch bei Vater und Mutter solange bis er seine Ausbildung abgeschlossen hatte. Herr und Frau H. sind beide um die sechzig und leben aktuell von Bürgergeld und haben Anspruch auf Wohngeld. Was sie nicht wussten: Die Ausbildungsvergütung des Sohnes wurde ihnen vom Wohngeld abgezogen. Inzwischen ist auch er ausgezogen. Aber die Eltern müssen in Raten das zu viel ausbezahlte Wohngeld an die Stadtkasse abstottern. Das belastet ihre Haushaltskasse.

Im Sommer erhielten sie zudem eine Rechnung des Energieanbieters. Sie müssen fast 600 Euro Strom nachzahlen. Deshalb wurde ihr Abschlag jetzt erhöht. Wegen der Raten für das Wohngeld können sie die Stromnachzahlung nicht gleichzeitig abstottern. Die Evangelische Gesellschaft bittet daher um Spenden für Herrn und Frau H.

Das Spendenkonto

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Hilfe für den Nachbarn

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