Von der Netzstörung waren einige Anwohner des Hallschlags betroffen.

Bad Cannstatt - Anwohner des Hallschlags waren ge nervt. Denn die Internet- und Telefonverbindungen funktionierten in manchen Straßen knapp zwei Wochen lang nicht. Erst am Donnerstag konnte der Schaden behoben werden. Einer der Betroffenen ist Adalbert Ullrich. Der 73-Jährige kam am Wochenende aus dem Urlaub zurück, wollte mit seinem Laptop ins Internet, doch Fehlanzeige: Die Verbindung konnte nicht hergestellt werden. Seinen Nachbarn erging es genauso. Von ihnen erfuhr er auch, dass die Störung bereites mehrere Tage dauerte. Die Betroffenen hatten dies zwar bei ihren Internetanbietern gemeldet und Termine mit entsprechenden Technikern vereinbart – doch getan hatte sich erst einmal nichts. „Zu jedem Haushalt kam ein separater Techniker. Außerdem mussten häufig mehrere Termine vereinbart werden, da die Ursache nicht gleich gefunden werden konnte“, erzählt Ullrich. Wegen der unterschiedlichen Internetanbieter wurden zu jedem Haushalt unterschiedliche Techniker geschickt. Schließlich konnte die Störung gestern nahe eines Verteilerkastens lokalisiert und behoben werden.

 

Zwar ist Adalbert Ullrich froh, dass er wieder wie gewohnt kommunizieren kann, etwas verwundert über das Vorgehen ist er jedoch. „Nachdem ich mit den Nachbarn gesprochen hatte, war mir klar, dass es sich um einen flächendeckenden Ausfall handeln muss.“ Dass es knapp zwei Wochen bis zur Schadensbehebung dauerte, erstaunt ihn deshalb. Einen kleinen Trost gibt es für Ullrich dennoch: Sein Internetanbieter hat reagiert und ihm Schadenersatz für die Tage ohne Netz sowie eine Gutschrift zugesagt.

Mehrtägige Ausfälle bei Internet- und Telefonverbindung werden auch der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg regelmäßig gemeldet, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Internet und Telekommunikation sowie Verbraucherschutz. Doch was können Verbraucher in solchen Fällen tun? „Man sollte seinen Anbieter schriftlich per Einschreiben auf Störungen aufmerksam machen“, empfiehlt er. Wenn nicht reagiert wird oder das Problem gar wiederholt auftritt, können Verbraucher auch mit einer außerordentlichen Kündigung drohen. „Man muss kein Verständnis für die Störung zeigen. Wie und durch wen der Schaden behoben wird, ist Sache des Anbieters.“ Außerdem rät Buttler, eine Gutschrift für die Dauer des Ausfalls einzufordern, da es in Deutschland ein Grundrecht auf Internet gibt. Bereits im Jahr 2013 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Internetzugang bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage gehört. Daher können Verbraucher Schadenersatz fordern, wenn das Netz ausfällt. Rechtlich unklar sei allerdings, welche Art der Entschädigung Kunden für den Internetausfall zusteht und bis wann der Fehler behoben werden muss. „Insgesamt entscheiden die Gerichte derzeit aber meist im Sinne der Verbraucher“, sagt er.