Lange Zeit war es völlig normal, das eigene Netflix-Konto mit Freunden zu teilen. Inzwischen geht der Streaminganbieter gegen Account-Sharing vor. Wie das konkret aussieht und wie andere Anbieter das handhaben, erfahren Sie hier.

2017 twitterte Netflix noch „Love is sharing a password.“ und lud damit zum Teilen von Netflix-Accounts auf. Bei den vielen Streaming-Anbietern, die in den letzten Jahren aus dem Boden schossen, hatte das für die Nutzer große Vorteile: So musste nicht jeder jeden Streaming-Dienst abonnieren, um das gesamte Angebot des Streaming-Markts nutzen zu können. Netflix-, Amazon-Accounts und Co. wurden einfach geteilt.

 

Damit ist jetzt Schluss. Denn inzwischen geht Netflix gegen Account-Sharing vor – sofern die Nutzer nicht in einem Haushalt wohnen. Mit „Haushalt“ meint Netflix die Summe der Geräte, die am Hauptnutzungsort mit derselben Internetverbindung verbunden sind. Personen, die nicht zum Haushalt des Kontoinhabers gehören, müssen sich nun für ein eigenes Konto registrieren oder einen Zusatzmitgliedsplatz erwerben.

Seit dem vergangenen Jahr ist Letzteres auch in Deutschland möglich. Monatlich kostet das 4,99 Euro pro zusätzlichen Nutzer. Jedes Zusatzmitglied erhält ein Nutzerprofil mit eigenem Passwort und kann die Daten eines alten Profils übernehmen. Allerdings gibt es im Vergleich zu regulären Konten ein paar Nachteile: So können Zusatzmitglieder beispielsweise nur ein Gerät gleichzeitig nutzen. Außerdem ist die Anzahl der Zusatzmitgliedsplätze beschränkt: auf einen bei einem Standard-Abo und auf zwei beim Premium-Abo.

Merkt Netflix, wenn Nutzer ihren Account unerlaubt teilen?

Anhand der IP-Adresse, Geräte-IDs und Kontoaktivitäten findet Netflix heraus, was das Heimatnetzwerks des Kontos ist. Dort kann man Netflix ohne Komplikationen nutzen. Wer unterwegs auf Netflix zugreifen möchte, muss das genutzte Gerät mit einem Code bestätigen, den Netflix an den Konto-Inhaber sendet. Nutzer mit Zweitwohnsitz oder häufigen Reisen an einen Ort können diesen Standort für 30 Tage freischalten. Dazu müssen sie sich erst am Hauptort auf einem Mobilgerät auf Netflix anmelden und das am Zielort mit demselben Gerät wiederholen.

Obwohl die Ankündigung des Streaminganbieters, gegen Account-Sharing vorzugehen, erst mal Protest bei den Kunden hervorrief, schadete Netflix dieser Schritt nicht. Im Gegenteil – die Zahl der zahlenden Abonnenten nahm im vergangenen Jahr stetig zu und damit auch der Umsatz des Konzerns. Während Netflix im ersten Quartal 2023 noch 232, 5 Millionen Abonnenten verzeichnete, waren es im vierten Quartal 2023 schon 260, 28 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Abonnentenzahl um 13 Prozent. Das Vorgehen gegen Account-Sharing scheint sich keineswegs negativ ausgewirkt zu haben.

Disney+ zieht nach

Im August 2023 kündigte Disney+ an, ebenfalls gegen Account-Sharing vorzugehen. Kürzlich gab CFO Hugh Johnston bekannt, dass ab Sommer 2024 Maßnahmen dagegen ergriffen würden. So plant Disney+ analog zum Netflix-Modell der Zusatzmitgliedschaft eine kostenpflichtige Erweiterung.

Die Grundlage dafür hat der Streaminganbieter bereits geschaffen. Zwar war das Teilen eines Disney+ Accounts nie offiziell in den Nutzungsbedingungen erlaubt. Seit Oktober 2023 wird dies dort für Deutschland ausdrücklich verboten. Personen außerhalb des Haushalts dürfen keinen Zugang zum Account erhalten. Unter „Haushalt“ versteht Disney+ die Geräte, die am Hauptwohnsitz des Kontoinhabers genutzt werden oder die Personen, die ebenfalls dort wohnen.

Wie sieht es bei anderen Streaminganbietern aus?

Andere Streaminganbieter positionieren sich bisher nicht so eindeutig. Amazon Prime Video erwähnt Account-Sharing nicht direkt in seinen Nutzungsbedingungen. Nutzer erklären sich aber damit einverstanden, dass sie die Vereinbarungen der AGBs „im Namen Ihrer selbst und aller Mitglieder Ihres Haushalts sowie anderer Personen, die den Dienst unter Ihrem Konto nutzen“ akzeptieren. Amazon scheint also keine Einwände gegen die gemeinsame Nutzung des Kontos mit Personen außerhalb des Haushalts zu haben.

WOW macht widersprüchliche Angaben. Während der Anbieter im Hilfecenter darauf hinweist, dass Abonnenten ihr Passwort nur mit vertrauenswürdigen Personen im Familien- oder Freundeskreis teilen sollten, steht in den AGBs, dass die Weitergabe des Passworts bzw. der Log-in-Daten verboten sei. WOW droht hier mit einer Strafzahlung in Höhe des sechsfachen Monatsbeitrags.

Paramount+ verbietet in seinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich das Teilen von Accounts mit Personen außerhalb des Haushalts. Nur bei Apple TV + werden Abonnenten sogar dazu ermutigt, ihr Abo zu teilen. Über die Familienfreigabe kann eine Person mit einem Apple TV+ Abo andere Personen mit deren Apple ID einladen. Bis zu fünf Personen können Apple TV+ so mitnutzen.

Welche Konsequenzen drohen bei Account-Sharing?

Bisher ist Netflix der einzige Streaming-Anbieter, der bereits aktiv gegen das unerlaubte Teilen von Accounts vorgeht. Aber auch hier sind die Konsequenzen noch gering. Netflix kontaktiert Nutzer, bei den es Account-Sharing vermutet, per E-Mail und zeigt Alternativen auf. Nutzer können eine Zusatzmitgliedschaft oder Registrierung für ein eigenes Konto beantragen. Personen, die verbotenerweise das Konto mitgenutzten, werden ausgeloggt. Theoretisch können Streaminganbieter das Konto bei Account-Sharing sperren, wenn dies in den Nutzungsbedingungen untersagt wird.

Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei „WBS.LEGAL“ Christian Solmecke erklärte dem Web-Portal „Netzwelt“, dass Anbieter härter vorgehen könnten. Sie könnten Schadensersatz vom Kontoinhaber verlangen, also den Betrag, der dem Anbieter durch das Account-Sharing entgangen ist. Sollte der Anbieter zusätzlich einen Dienstleister beauftragt haben, der das Account-Sharing ermittelt hat, können die Kosten dafür vom Nutzer verlangt werden. Solmecke ist kein Fall bekannt, in dem ein Streaminganbieter Schadensersatz forderte. Er vermutet aber, dass dies bald zu erwarten sei, da die Anbieter schon länger gegen Account-Sharing vorgingen.