Im Streit zwischen einem Endersbacher Gärtner und der Stadt Weinstadt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Der Kläger fürchtet um die Existenz seines Betriebes.

Weinstadt/Mannheim - Freude und Erleichterung können kaum größer sein. Hört man die fröhlichen Stimmen von Simon und Katrin Hayler nach der mündlichen Urteilsverkündung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Telefon, sieht man ihre lachenden Gesichter förmlich vor sich. Das Unternehmerehepaar hat gegen die Stadt Weinstadt eine Normenkontrollverfahren angestrengt, da es wegen des Bebauungsplans Halde V die Existenz seiner Gärtnerei als gefährdet sah. „Die Stadt wollte uns die Kosten für den Lärmschutz aufdrücken“, meint Simon Hayler rückblickend. „Doch nun haben wir vollumfänglich Recht bekommen.“