Der Mord an einer 35-jährigen vor fast 29 Jahren nahe dem Breuningerland in Sindelfingen ist nunmehr rechtskräftig: Der BGH findet, dass ein heute 73-Jähriger zu Recht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Die Freude bei der Schwester des Mordopfers Brigitta Jacobi ist riesig: „Jetzt hat die Gerechtigkeit doch noch gesiegt“, sagt sie. Nach zwei Stuttgarter Mordprozessen, zahlreichen Ausstrahlungen der TV-Sendung „Aktenzeichen XY“ und fast 29 Jahre nach der Bluttat in Sindelfingen ist das Mordurteil gegen einen heute 73-jährigen ehemaligen Vorzeigemanager rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag mitgeteilt, dass er keinen Rechtsfehler gefunden habe. Hartmut M. muss wegen Mordes lebenslang in Haft bleiben.