Im Prozess um die Tötung eines Tankstellenmitarbeiters im Streit um die Maskenpflicht hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. „Ich bereue meine Taten und schäme mich“, ließ Mario N. über seinen Anwalt erklären.

Im Prozess um die Tötung eines Tankstellenmitarbeiters im Streit um die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. „Ich bereue meine Taten und schäme mich“, ließ Mario N. am Freitag vor dem Landgericht Bad Kreuznach über seinen Anwalt erklären. In der Einlassung entschuldigte er sich auch bei der Familie des Opfers.

 

Er sei selbst über die Tat erschrocken und habe Schuldgefühle, hieß es in der von seinem Verteidiger Alexander Klein verlesenen Erklärung weiter. „So weit hätte es niemals kommen dürfen.“ Erklären könne er sich sein Handeln nicht. Die Anklage wirft dem 50-Jährigen neben Mord an dem 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter das unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor.

„Möchte mich heute ausdrücklich davon distanzieren“

Als Anlass für die Tat gab N. seinem Anwalt zufolge die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie an. Als Folge des Streits mit dem Tankstellenmitarbeiter Alex W. habe er den Eindruck gewonnen, ein Zeichen setzen zu müssen, dass er sich die Maßnahmen nicht mehr gefallen lasse. „Ich möchte mich heute ausdrücklich davon distanzieren“, hieß es in der Erklärung weiter.

Zum Zeitpunkt der Tat sei er von den Einschränkungen „zermürbt“ gewesen. Er habe ihnen die Schuld für den Tod seines Vaters gegeben. Dieser habe 2020 unter Halluzinationen wegen einer schweren Krankheit Suizid begangen. Seine Mutter, die vom Vater beim Suizid von einer Kugel am Kopf getroffen worden sei, habe er wochenlang nicht im Krankenhaus besuchen können. „Für diese Kontaktverbote konnte ich kein Verständnis aufbringen“, hieß es in der Erklärung N.s. Auch finanziell sei er in seinem Beruf als selbstständiger IT-Entwickler hart getroffen worden, da Aufträge auf Eis gelegt worden seien.

Sieben bis acht Bier vor Tat getrunken

Seine „einseitige Informationsgewinnung“ über das Coronavirus im Internet habe seine ablehnende Haltung gegenüber den Maßnahmen noch verstärkt. Durch die „Ohnmacht“ die er empfunden habe, sei er immer weiter in eine „depressive Verstimmung“ geraten. Regelmäßige Besuche in Foren hätten zudem seine Gewaltbereitschaft genährt. Dennoch sei er der Überzeugung, dass er die Tat nüchtern nicht begangen hätte. Vor der Tat habe er sieben bis acht Flaschen Bier getrunken.

Laut Erklärung seines Verteidigers stritt sich N. am 18. September beim Bezahlen an einer Tankstelle in Idar-Oberstein mit dem 20 Jahre alten Kassierer Alex W. um die Maskenpflicht. Dort habe er sich weiteres Bier holen wollen. Er verließ die Tankstelle demnach ohne die Ware. Zu Hause habe er sich immer mehr über die Situation in der Tankstelle geärgert und beschlossen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.

Schuss aus kurzer Distanz ins Gesicht

Rund anderthalb Stunden nach seinem ersten Besuch im Geschäft sei er mit der Maske zurückgekehrt. N. zog sie laut Einlassung an der Kasse herunter, um eine Reaktion W.s zu provozieren. Es kam zu einem kurzen Wortwechsel, in dem er dazu aufgefordert wurde, die Maske wieder aufzusetzen. Daraufhin schoss der 50-Jährige dem 20-Jährigen aus kurzer Distanz ins Gesicht.

Er habe die Weigerung W.s, ihn wegen einer fehlenden Maske nicht abzukassieren, nicht ertragen können. „Das nicht mehr erträgliche Gefühl der Demütigung war der Anlass dafür, dass sich meine ganze Ohnmacht auf ihn entlud“, sagte N.s Verteidiger. In einer ersten Polizeivernehmung hatte N. die Vorwürfe bereits gestanden, schwieg danach aber. Bis Mitte Mai sind noch elf weitere Termine angesetzt.