Der Bau von 350 Wohnungen im Theaterviertel am Stuttgarter Pragsattel könnte auf der Kippe stehen. Der insolvente Ex-Eigentümer eines Teils der Grundstücke behauptet, die Flächen seien unter Wert verkauft worden. Insolvenzverwalter und Banken wehren sich gegen die Vorwürfe.

Stuttgart - Im Streit um die Grundstücke des Teppichhändlers Sabet am Pragsattel wird nicht erst seit heute mit harten Bandagen gekämpft. Nach Recherchen der StZ hat die Deutsche Bank bereits im Jahr 2008 Anzeige gegen den Insolvenzverwalter des Teppichhändlers erstattet. Im Rahmen der Ermittlungen sind damals Kanzlei und Privaträume des Juristen durchsucht worden. „Von da an hat der Insolvenzverwalter nur im Sinne der Bank gehandelt“, sagt Hafez Sabet und untermauert damit seinen Vorwurf, die Flächen seien zu billig verkauft worden. Jetzt fordert er die Grundstücke zurück. Bekäme er am Ende eines aufwendigen Verfahrens recht, könnte sogar der Bau des Theaterviertels auf der Kippe stehen.

 

Wie berichtet, wurden die beiden Grundstücke an der Rheinstahl- und der Maybachstraße am 16. August 2013 für 6,7 Millionen Euro vom Insolvenzverwalter der Sabet-Firmen, Steffen Beck, verkauft. Dass dabei irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein könnte, weist Beck scharf zurück. Über seinen Sprecher Thomas Schulz lässt der Insolvenzverwalter unmissverständlich ausrichten, dass „Herr Beck all seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist“.

Sabet sieht das ganz anders. Er führt Gutachten an, nach denen die Flächen mehr wert sein sollen. Nach Meinung seiner Anwälte hat der Insolvenzverwalter die Areale unter Wert verkauft. „Die Deutsche Bank hat die Firma Sabet und später über den gefügig gemachten Insolvenzverwalter Steffen Beck auch die Sabet Grundstücksverwaltungs GmbH in die Insolvenz getrieben, um sich die Vermögenswerte des Mittelständlers unter den Nagel zu reißen“, behauptet der Teppichhändler.

Teppiche im Wert von 1,5 Millionen Euro

Er glaubt auch zu wissen, warum sich der Insolvenzverwalter hat „vor den Karren spannen lassen“, wie Sabet sagt. „Steffen Beck wurde von der Deutschen Bank bedroht“, so Sabet – und zwar in seiner beruflichen Existenz. Sabet stützt seine Anschuldigung auf Schriftsätze des Anwalts von Steffen Beck. 2005 sollen aus der Insolvenzmasse der Firma Teppiche im Wert von 1,5 Millionen Euro verschwunden sein. Die Deutsche Bank zeigte Beck danach wegen des Verdachts der Untreue an. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

In einem Schreiben von Becks Anwalt an die Staatsanwaltschaft heißt es: „Wie bereits ausgeführt, dient die Anzeigeschrift in erster Linie dazu, meinem Mandanten Hindernisse bei seinem beruflichen Fortkommen zu bereiten.“ Und: „Dies passt zusammen mit einer beweisbaren Äußerung eines Verantwortlichen der Deutschen Bank, der sich in Bezug auf meinen Mandanten wörtlich äußerte: ,Dem Beck mache ich die Beine auch noch kürzer.’“

Aus einem weiteren Schreiben, das der StZ ebenfalls vorliegt, geht hervor, dass sowohl die Kanzlei des Insolvenzverwalters als auch dessen Privaträume im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durchsucht wurden. Die Staatsanwaltschaft wisse genau, so Becks Anwalt, „welche weitreichenden negativen Folgen der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in Bezug auf den Beschuldigten als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter hat.“

Sprecher des Insolvenzverwalters: „Bestes erzielbares Angebot“

Die Deutsche Bank teilte auf Anfrage mit, man könne sich nicht zu Kundenbeziehungen äußern. Der Sprecher des Insolvenzverwalters, Thomas Schulz, erklärt: „Die Durchsuchung bei Herrn Beck war unrechtmäßig.“ Das habe das Landgericht auch bestätigt. Weiter sagt Schulz: „Es ist die gesetzliche Pflicht des Insolvenzverwalters, das bestmögliche Ergebnis für die Gläubiger zu erzielen.“ Zudem sollten die Grundstücke drei Mal mittels einer Zwangsversteigerung veräußert werden. „Der Abschluss vom 16. August 2013 war somit das beste erzielbare Angebot“, sagt Schulz.

Im Zuge des Insolvenzverfahren hat es zahlreiche Prozesse gegeben. Im Rahmen derer seien viele von Sabets Behauptungen aus den vergangenen Jahren mittlerweile gerichtlich zurückgewiesen worden, so Schulz. Zum Beispiel seien die Gutachten zum Wert der Grundstücke, die Sabet anführt, „auf einer nicht nachvollziehbaren Grundlage“ erstellt worden.