Das Scoring der Schufa ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, urteilt der Europäische Gerichtshof. Was unzulässig ist und wo das Problem liegt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Scoring der Schufa als unzulässig eingestuft, wenn Kunden der Auskunftei - beispielsweise Banken - vor allem anhand des Schufa-Werts über Kredite entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht soll nun prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält.