Schuldig wegen Mordes, mit besonderer Schwere der Schuld: Dieses Urteil hat das Landgericht Stuttgart am Donnerstag gegen den 25-Jährigen Daniel E. gefällt. Demnach hat er im November 2017 seine Exfreundin kaltblütig umgebracht.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Backnang - Nicht jeder Zuschauer hat einen Sitzplatz bekommen: Das öffentliche Interesse am Urteil im Mordfall Katharina K. am Donnerstag war groß. Viele junge Leute aus dem Bekanntenkreis des Opfers aus Backnang waren gekommen, um den Schuldspruch des Landgerichts Stuttgart zu hören. Dieser lautete auf die härteste Strafe, die das deutsche Strafrecht kennt: Daniel E. ist schuldig wegen Mordes, mit einer besonderen Schwere der Schuld. Das bedeutet, dass nach einer lebenslangen Haftstrafe nach 15 Jahren darüber entschieden werden wird, wie lange er zusätzlich im Gefängnis bleiben muss.

 

Richter: Sie haben die Leiche wie Abfall behandelt

Die 9. Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der heute 25-Jährige am Abend des 8. November 2017 seine Exfreundin, die 22 Jahre alte zweifache Mutter Katharina K. aus Backnang-Strümpfelbach, in ihrer Wohnung erwürgt, ihre Leiche in einer aufwendigen Aktion zuerst in einem Gartengrundstück in Eglosheim angezündet und schließlich in einem Komposthaufen in Asperg versteckt hat. „Sie haben die Leiche wie Abfall behandelt, das geht über den Zweck der Spurenbeseitigung hinaus“, so der Vorsitzende Richter Uwe Tetzlaff. „Den Brandort haben Sie ganz gezielt bei Nacht und Nebel angefahren. Das spricht dafür, „dass sie ihn schon im Vorfeld ausgekundschaftet hatten“.

Gegen Ende des Prozesses hatte der Angeklagte noch behauptet, K. sei am Abend ihres Verschwindens aufgebrochen, um sich mit anderen Männern zu treffen. „Auf Ihre Einlassung viele Worte zu verschwenden, lohnt sich nicht. Sie war ein Manifest der Verschlagenheit und der Niedertracht“, sagte Tetzlaff dazu. Und dennoch: „Ihre Einlassung war unfreiwillig verräterisch. In einem Nebensatz sagten Sie: So habe ich Katharina erzogen. Es ging Ihnen um Kontrolle und Dominanz, auch über das Ende der Beziehung hinaus. Und da ist auch das Tatmotiv zu finden“, so der Richter. Die Kammer sei überzeugt, dass hinter der Bluttat mehr stehe als ein bloßer Sorgerechtsstreit – eine Rolle hatte dieser dennoch gespielt.

An Mittäter glaubt das Gericht im Backnanger Mordfall nicht

K. hatte durch Zufall erfahren, dass ihr Exfreund sich hinter ihrem Rücken, durch Unterschlagung von Post und durch Fälschungen von Briefen, das gemeinsame Sorgerecht für den kleinen Sohn ergaunert hatte. Durch das Sorgerecht – davon ist das Gericht überzeugt – wollte er einer Gefängnisstrafe wegen mehrerer Betrugsdelikte entgehen oder zumindest bessere Haftbedingungen erreichen. Doch die junge Frau habe sich an jenem 8. November nicht mehr von dem redegewandten und manipulativen E. einlullen lassen. Sie war entschlossen, den Betrug auffliegen zu lassen. „Jetzt war sie zum Hindernis für ihre Pläne geworden“, sagte Tetzlaff.

Aus „grob übersteigerter Eigensucht“, so der Richter, habe E. dann begonnen, die junge Frau „mit absolutem Vernichtungswillen“ zu würgen. „ Sie muss ihren Todeskampf bis fast zuletzt miterlebt haben“ – in den Zimmern nebenan schliefen die Kinder. Dann wickelte E. die Leiche in einen Teppich und schaffte sie durch das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses in den Keller, wo er sie in einer Papiermülltonne zwischenlagerte. Dass er dabei Hilfe hatte, glaubte das Gericht – im Gegensatz zu den Anwälten der Nebenklage – nicht: „Mitglieder der Kammer haben jahrzehntelange Erfahrung im Rettungswesen.“ Und diese hätten versichert, dass jemand wie E., der als Kurierfahrer mit schweren Lasten zu tun hatte, den Körper der jungen Frau treppabwärts bewegen könnte.

Auch an die Hilfe von E.s bester Freundin, die sich just nach dem Todeszeitpunkt K.s in Strümpfelbach aufgehalten habe, glaubte Tetzlaff nicht: Diese sei nur wenige Minuten in der Nähe des Tatorts gewesen. „Eine skrupellose, nervenstarke Person hätte das vielleicht geschafft“ – die junge Frau, die im Zeugenstand bei der Befragung völlig zusammengebrochen war, sei jedoch das Gegenteil davon. Außerdem fehlte es an Sachbeweisen für ihre Beteiligung.

So erklärt der Richter fremde DNA-Spuren:

Auch am Leichenbrand- und Fundort gefundene fremde DNA-Spuren seien kein Hinweis auf einen großen Unbekannten: Da beide Orte in der Nähe von Gleisen liegen und dort viel aus Zugfenstern geworfener Unrat herumliege, sei es gut möglich, dass die Spuren auf solche Weise dorthin gelangt und verschleppt worden seien. Dass die Papiermülltonne und ein Anhänger, den E. zu einer der Transportfahrten benutzt haben muss, nie gefunden wurden, falle angesichts der umfassenden anderen Beweise nicht weiter ins Gewicht.

Mehrere Punkte führte der Richter als strafverschärfend an – etwa, dass der mehrfach vorbestrafte 25-Jährige die Tat im geschützten Umfeld des Opfers begangen, er damit zwei kleinen Kindern die Mutter genommen und das Leben der Familie K. stark in Mitleidenschaft gezogen habe.

Bewegende Worte an die Angehörigen

An die Familie des Opfers wandte Tetzlaff zum Schluss des Verfahrens bewegende Worte. „Keine Strafe kann nur im Ansatz Ihren Verlust wieder gutmachen“, sagte er an die Geschwister und den Vater Katharina K.s gerichtet. „Sie haben als Angehörige eine bewundernswerte Haltung und Stärke bewiesen.“ Dann klickten die Handschellen, und Daniel E. wurde abgeführt.