Eine Transsexuelle wird wegen vielfachen versuchten Mordes zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah erhebliche Gründe für eine Schuldminderung..

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm/Geislingen - Eine Strafe, die sogar unter dem Antrag der Verteidigung bleibt, das gibt es vor dem Landgericht Ulm nicht alle Tage. Im Fall einer 33 Jahre alten Angeklagten, die am 12. September vergangenen Jahres nachts ein türkisches Lebensmittelgeschäft in Geislingen und sechs Tage später eine Asylunterkunft in Bad Überkingen (beide Kreis Göppingen) anzündete, ist das nun der Fall gewesen. Fünfeinhalb Jahre Haft, verbunden mit der Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, verhängte der Richter Wolfgang Tresenreiter. Sechs Jahre hatte Reinhold Branz, der Verteidiger der Frau, in seinem Plädoyer beantragt.

 

Der Stuttgarter Staatsanwalt Patrick Bader hatte eine achtjährige Haftstrafe gefordert. Ihm folgte das Ulmer Gericht immerhin beim Strafvorwurf. Die Gefängnisstrafe wurde wegen 44-fachen versuchten Mordes ausgesprochen. Über dem Lebensmittelgeschäft in Geislingen hatten in der Septembernacht 15 Menschen in ihren Wohnungen geschlafen, im Bad Überkinger Asylbewerberheim hielten sich 29 Bewohner auf, als die Angeklagte abends einen mit flüssigem Grillanzünder getränkten Lappen unter die Holztür eines Technikraums schob und anzündete. Auch das Motiv sah das Gericht exakt wie die Staatsanwaltschaft: Fremdenfeindlichkeit. „Handlungsleitendes Motiv war der damals empfundene Hass auf Ausländer“, sagte der Richter. Es sei ein großes Glück gewesen, dass bei beiden Brandstiftung kein Mensch zu Schaden kam.

Immer wieder in Extreme gekippt

In der Bewertung der Schuldfähigkeit der Angeklagten lagen die Unterschiede. In seinem Gutachten hatte der vom Gericht bestellte Tübinger Psychiater Peter Winckler der 33-Jährigen im Prozess eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert. Sie zeige sich, wiederholte Tresenreiter am Dienstag, in einer von Kindheit an gestörten „Ich-Identität“. Ohne Kenntnis dieser Störung seien die Brandstiftungen letztlich nicht zu verstehen. „Die Taten sind Ausdruck eines persönlichen Unglücks.“

Anfällig für verschiedenste vermeintliche „heilsbringende Ziele“ habe die 33-Jährige mehrere extreme Wendungen vollzogen. Zunächst habe sie sich dem Kraftsport zugewendet, später dem christlichen Glauben, wieder später dem Islam – das alles verbunden mit langjährigem Alkoholmissbrauch. Es folgte der Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung. Die 33-Jährige begann 2017 mit Unterstützung von Psychologen eine Hormontherapie, legte sich Anfang 2018 einen weiblichen Vornamen zu, ließ ihren Personalausweis ändern, strebte auch eine körperliche Geschlechtsumwandlung an.

Auch der Ausländerhass war nur eine Phase

Von der Religion kippte die Transsexuelle dann plötzlich in den Rechtsradikalismus, fühlte sich von Satanisten angezogen, postete schlimmste ausländerfeindliche Parolen. Eine kurze Beziehung zu einer Frau im Sommer 2018 war nicht die Rettung, sondern es schloss sich, als sie zerbrach, „eine Art Teufelskreis“, wie der Richter Tresenreiter sagte. Nun sollten Ausländer mit Feuer büßen, egal welche, egal wie viele.

Als ein Häuflein Elend, fassungslos den Brandstiftungen und früher geäußerten rechten Parolen gegenüber, präsentierte sich die 33-Jährige im Prozess. Das Gericht glaubte ihr. „Ein Neonazi ist sie mit Sicherheit nicht mehr“, so der Richter. Dem Gutachter Winckler folgend, wurde die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus zur Heilung der Alkoholsucht angeordnet. Wenn die zweijährige Therapie gelingt, könnte nach verbüßter Halbstrafe eine vorzeitige Freilassung winken. Zuvor sind nach dem Willen des Gerichts neun Monate in einem Gefängnis zu verbüßen. Acht davon sind durch die Untersuchungshaft bereits getilgt.