Europas oberste Richter haben die Vorratsdatenspeicherung nicht beerdigt, ihr aber enge Grenzen gesetzt. Die Bundesregierung muss die Spielräume nutzen. Doch das stresst die Ampelkoalition, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Das Wortungetüm von der „Vorratsdatenspeicherung“ ist ein Schreckgespenst, das Albträume von einem Überwachungsstaat hervorruft – den es in Europa so nicht gibt. Es wurde auch zur Zielscheibe vieler, die einen möglichst weitreichenden Datenschutz höher bewerten als den Schutz vor Terror und Kriminalität. Fakt ist aber auch: Den EU-Staaten ist es in den 20 Jahren nach der ersten islamistischen Terrorwelle nicht gelungen, grund- und europarechtskonform zu regeln, wie Sicherheitsbehörden vor einer Art digitaler Blindheit gegenüber der Kommunikation zur Vorbereitung von Attentaten und Schwerverbrechen bewahrt werden können. Insofern beendet das jetzige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein Kapitel erfolgloser Sicherheitspolitik.