Jahrelang musste der Waldorfkindergarten Vaihingen/Enz mit zu wenig Zuschüssen auskommen. Jetzt gab es eine Nachzahlung.

Vaihingen/Enz - Man könnte fast meinen, der Rechtsstreit gehöre zur Waldorfpädagogik. Doch hinter der Klagewelle, mit denen Träger von Waldorfschulen und -Kindergärten Land und Kreise überzogen haben, steckt weniger böse Absicht. Vielmehr sehen sich die Waldorfvereine mit ihren Einrichtungen gegenüber anderen Trägern krass benachteiligt.

 

Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die Waldorfkindergärten in Marbach, Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen insgesamt 210 000 Euro vom Landkreis erstritten. Wie jetzt bekannt wurde, hat der Verwaltungsausschuss des Kreistags nun auch einer Einigung mit dem Trägerverein des Waldorfkindergartens in Vaihingen/Enz zugestimmt. Für die Jahre 1998 bis 2005 zahlt der Kreis dem Verein 60 000 Euro nach.

„Jahrelang auf dem Zahnfleisch gegangen“

„Wir hatten uns eigentlich mehr erhofft“, sagt Hartmut Kalus, der Geschäftsführer des Trägervereins. Ein Mangel an öffentlichen Zuschüssen habe dem Verein finanziell zu schaffen gemacht: Karge Mitarbeiterlöhne, hohe Elternbeiträge – „wir sind jahrelang auf dem Zahnfleisch gegangen“. Ursprünglich habe sein Verein fast das Dreifache an Fördermitteln eingefordert. „Aber das war jetzt ein Kompromiss“, sagt Kalus.

Mit den Klagen wollten die Waldorfvereine die negativen Folgen eines Grundsatzproblems beseitigen. Weil Kindergärten meist eine kommunale Angelegenheit sind, war es lange Zeit nicht geregelt, woher die Zuschüsse für Kinder kommen, die nicht am Kindergartenstandort wohnen. Einrichtungen mit einem gemeindeübergreifenden Einzugsgebiet – so wie die Waldorfkindergärten – mussten deshalb jahrelang ihrem Geld hinterherrennen. Städtische oder kirchliche Kindergärten erhielten deshalb meist deutlich höhere Zuschüsse.

Richter stärken Waldorfkindergarten den Rücken

Dann kam ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig. Es besagte, dass die Landkreise in solchen Fällen einspringen müssen. Das Verdikt kam übrigens auf Drängen des Waldorfkindergartens Geislingen zustande, der gegen den Landkreis Göppingen geklagt hatte.

Die neue Rechtslage passte nicht zur Haltung des Kreises Ludwigsburg, denn der Jugendhilfeausschuss hatte lange zuvor beschlossen, dass Kinderbetreuung eine Sache der Städte und Gemeinden sei. Über die Kreisumlage solle deshalb kein einziger Platz mitfinanziert werden. Doch vor Gericht hätte diese Blockadehaltung wohl keinen Bestand gehabt, also einigte man sich. Stellung nehmen will die Kreisverwaltung zu dieser Sache nicht. Man verweist auf den Datenschutz.

„Der Enzkreis stellt sich stur“

Ähnlichen Streit wie bei den Kindergärten gibt es zurzeit im Schulwesen. Hier hat die Waldorfschule in Nürtingen (Kreis Esslingen) gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, weil es zu wenig Zuschüsse bezahle. Der Fall wurde vom Leipziger BVG an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zurück verwiesen. Es geht dabei letztlich um die Frage, wie viel Schulgeld das Gericht für zumutbar hält. Derweil hofft der Waldorfverein Vaihingen/Enz auf eine rasche Lösung im Zwist mit einem weiteren Landkreis. Da auch Kinder aus dem benachbarten Enzkreis den Vaihinger Waldorfkindergarten besuchen, will der Trägerverein auch von dort Zuschüsse erstreiten. Bei der Verhandlung mit Ludwigsburg vor Gericht sei auch der Enzkreis beigeladen gewesen. Doch der Enzkreis „stellt sich stur und spielt nach unserer Einschätzung auf Zeit“, teilt der Rechtsanwalt des Waldorfvereins mit.

„Wir hätten nichts gegen eine Einigung“, sagt der Geschäftsführer Hartmut Kalus. Das Geld werde dringend benötigt, um den geplanten Neubau (siehe „Ein Kindergarten neben dem Chemiebetrieb?“) stemmen zu können.