Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass auch zwei Männer rechtlich Vater eines Kindes sein könnten. Der Bundesjustizminister will das nicht. Die Rechte der biologischen Väter müssen gleichwohl gestärkt werden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Vielleicht haben ja Peter Zimmermann und Sabine Walper den Ausschlag gegeben für dieses durchaus beachtliche Urteil, welches das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündet hat. Als der Erste Senat im vergangenen September darüber verhandelt hat, wann ein Vater eigentlich ein Vater ist, da zitierte Professor Zimmermann aus Wuppertal vom Berufsverband deutscher Psychologen aus Studien, wonach biologische Väter mehr Zeit und Engagement für ihre Kinder investieren als Stiefväter. Und die Münchner Kollegin Sabine Walper klärte das Gericht darüber auf, wie das für den Nachwuchs so ist in Familien, die anders sind als es das klassische Mama-Papa-Kind-Schema hergibt. Allerdings: Für den Fall, dass sich mehr als zwei Elternteile um ein Kind scharen, dazu gebe es noch viel zu wenig Studienmaterial, so die Vorsitzende des Deutschen Jugendinstitutes.