Die Schweiz hat die Beweisaufnahme abgeschlossen und reicht ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft Konstanz weiter. Die Klage richtet sich unter anderem gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel.

Zürich - Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und andere Parteimitglieder wegen unerlaubter Parteispenden hat die Schweiz die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Material werde „in diesen Tagen“ an die Staatsanwaltschaft Konstanz weitergereicht, teilte die Staatsanwaltschaft Zürich am Mittwoch mit. Sie habe Zeugen vernommen und schriftliche Unterlagen sichergestellt. Über den Inhalt könne nur die Staatsanwaltschaft Konstanz Auskunft geben.

 

Gegen Weidel und andere Mitglieder ihres Kreisverbandes Bodenseekreis wird wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt. Die Konstanzer Ankläger hatten die Kollegen in Zürich um Rechtshilfe im Zusammenhang mit Spenden gebeten, die 2017 über eine Züricher Firma an den Kreisverband geflossen waren.

Das Verfahren zog sich hin, weil Betroffene in der Schweiz Beschwerde gegen die Rechtshilfe eingelegt hatten, so die Staatsanwaltschaft Zürich. Diese seien aber jetzt rechtskräftig abgewiesen worden.