Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz muss erst einmal pausieren. Während die Rechtspartei dies als Sieg feiert, verweisen politische Gegner auf das ausstehende Urteil in der Hauptsache.

Köln/Berlin - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der AfD statt. Der Beschluss ist eine Zwischenentscheidung und gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.