Wie gefährlich ist der Waldläufer von Oppenau? Dazu haben das Landgericht in Offenburg und das Oberlandesgericht in Karlsruhe unterschiedliche Auffassungen.

Der als „Waldläufer von Oppenau“ bekannt gewordene Yves R. bleibt in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat in einer bereits im Januar ergangenen Entscheidung eine vorzeitige Entlassung des Mannes abgelehnt. Es gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Offenburg statt. Zuerst hatte das „Offenburger Tageblatt“ darüber berichtet.

 

Das Offenburger Landgericht hatte zuvor entschieden, dass der Mann bereits im Januar auf Bewährung frei kommen könne. Zu diesem Zeitpunkt hätte Yves R. zwei Drittel seiner Haftstrafe – drei Jahre aus der räuberischen Erpressung und neun Monate aus einer früheren, unter Bewährung stehenden Tat – abgesessen gehabt. Das OLG hat das nun unterbunden. Hintergrund ist die Sozialprognose für den Inhaftierten, bei der sich die beiden Gerichte nicht einig sind.

Die Gerichte stellen unterschiedliche Sozialprognosen

Während das Landgericht Yves R. zugute hielt, von Waffen abgeschworen zu haben, war das OLG von den entsprechenden Bekenntnissen nicht überzeugt. Auch die Aussicht auf eine Arbeitsstelle reichte den Richtern nicht aus, weil der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben sei. Auch habe er keine eigene Wohnung in Aussicht. Vor diesem Hintergrund müsse Yves R. seine Resozialisierung erst etwa bei Freigängen vorbereiten.

Der Fall des heute 34-Jährigen hatte im Sommer 2020 bundesweit Aufsehen erregt. Yves R. hatte vier Polizisten entwaffnet und war dann tagelang durch den Schwarzwald bei Oppenau geflohen. Nach einer groß angelegten Fahndung konnte er schließlich festgenommen werden. Dabei verletzte er noch einen Polizisten.