Am 1. Januar 2023 ist das neue Bürgergeld eingeführt worden. Es ersetzt Hartz IV und das Sozialgeld. Ab 2024 sollen die Bezüge deutlich steigen. Hier lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsicherung und zu den verbliebenen Auszahlungsterminen in diesem Jahr.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Am 1. Januar 2023 war das neue Bürgergeld in Kraft getreten – 18 Jahre nach dem Start von Hartz IV. Im November 2022 hatten Bundestag und Bundesrat nach langem Ringen das Gesetz, das als wichtigste Sozialreform der Ampelkoalition gilt, beschlossen.

 

Wann wird das Bürgergeld überwiesen?

In der Regel wird das Bürgergeld am Ende des Vormonats überwiesen, sodass es den Berechtigten spätestens am ersten Tag des Monats zur Verfügung steht, auch wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fällt. Laut der Bundesagentur für Arbeit erhalten Berechtigte ihr Bürgergeld folglich am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von ihnen angegebene Bankkonto.

Wann sind die aktuellen Auszahlungstermine?

Die folgende Übersicht zeigt, wann das Bürgergeld vom Jobcenter für die verbleibenden Monate des Jahres 2023 überwiesen wird:

  • Oktober: Freitag, 29. September
  • November: Dienstag, 31. Oktober
  • Dezember: Donnerstag, 30. November
  • Januar 2024: Freitag, 29. Dezember
  • Die genauen Überweisungstage können von Jobcenter zu Jobcenter um jeweils einen Tag variieren. Die Überweisung muss jedoch immer im Vormonat erfolgen.

Was macht man, wenn das Bürgergeld nicht überwiesen worden ist?

Auch das kann unter Umständen passieren: Der Auszahlungstermin ist verstrichen und die Grundsicherung für den kommenden Monat ist noch nicht auf dem Konto gelandet. Was sollen Betroffene dann tun?

Am besten ruft man sogleich beim Jobcenter oder der eigenen Bank an und fragt nach, warum die Gutschrift verspätet ist. Mögliche Gründe können vergessene Zahlungsanweisungen, noch nicht bearbeitete Anträge, Buchungsfehler, fehlerhafte Bankdaten oder gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche sein.

Wie hoch wird das Bürgergeld ab 2024 sein?

Die mehr als fünf Millionen Bezieher von Bürgergeld sollen 2024 spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Das hatte Bundessozialminister Hubertus Heil Ende August bekanntgegeben. Insgesamt soll es eine Erhöhung um rund 12 Prozent geben.

Wie stark soll das Bürgergeld künftig steigen?

  • Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform sollten die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden. Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen.
  • Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 357 statt 318 Euro fließen.
  • Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro gestiegen.

Wird das Bürgergeldkünftig schneller erhöht?

Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.

Wie groß ist die Differenz zwischen Bürgergeld und Mindestlohn?

Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist, wie aus Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht.

Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist. Demnach haben Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, im Jahr 2024 pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher von Bürgergeld. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind betrage der Unterschied zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes.

Wie hoch sind die aktuellen Regelsätze des Bürgergeldes?

Wie hoch die Regelsätze beim Bürgergeld sind, zeigt die folgende Übersicht:

  • 502 Euro: für Alleinstehende
  • 451 Euro: für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
  • 420 Euro: für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
  • 348 Euro: für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
  • 318 Euro: für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Das Bürgergeld-Gesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht:

  • bei Bedürftigkeit
  • bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit
  • oft im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld I
  • Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht.

Info: Was ist das Bürgergeld?

Hartz IV und Bürgergeld
18 Jahre nach dem Start von Hartz IV soll das Bürgergeld im neuen Jahr die bisherigen Regeln für Arbeitslose in Deutschland ablösen. Im November beschlossen Bundestag und Bundesrat nach langem Ringen das Gesetz, das als wichtigste Sozialreform der Ampelkoalition gilt.

Bürgergeld-Gesetz
Mit dem sogenannten Bürgergeld-Gesetz („Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz“) vom 16. Dezember 2022 ist das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geändert worden. Das Bürgergeld hat damit die bisherigen Hartz-IV-Regelungen abgelöst.

Arbeitslosengeld II
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist schließlich die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende – also Arbeitslosengeld II und Sozialgeld– in Bürgergeld umbenannt worden.