Eine flächendeckende Überwachung der 3G-Pflicht im ÖPNV ist nicht möglich. Der Vollzugsdienst der Stadt und Sicherheitskräfte der SSB sind aber präsent. Wie viele Verstöße finden sie bei wie vielen Kontrollen?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wer in Stuttgart Bus oder Bahn nutzen will, muss einen 3G-Nachweis vorlegen können, also genesen, geimpft oder getestet sein. Diese Regelung besteht seit Ende November. Neben den Sicherheitsleuten der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) kontrollieren auch Vollzugsmitarbeiter der Stadt, ob sich die Passagiere daran halten. Sie treffen zwar Personen an, die gegen die Regel verstoßen. Die Quote der Ertappten ist jedoch sehr gering, sagt Stefan Praegert vom Amt für öffentliche Ordnung.

 

Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein

Im Dezember machte das Personal des Vollzugsdiensts 487 Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr. Dabei kontrollierten sie 10 283 Personen und stellten unter diesen 120 Fahrgäste fest, die gar keinen Nachweis dabei hatten. Wer zwar alle Impfungen bereits erhalten hat, muss dennoch einen Test vorweisen können, wenn die letzte Impfung noch keine 14 Tage her ist. Das war bei 20 Personen der Fall. Ebenfalls ungültig sind Genesenen-Nachweise, wenn die Infektion länger als ein halbes Jahr zurückliegt. Dieses Dokument war bei zwei kontrollierten Passagieren abgelaufen. Nicht zu alt sein darf auch der Antigentest. Dieser muss von einer offiziellen Teststelle vorgenommen oder überwacht werden und darf nur 24 Stunden alt sein. Mit älteren Tests waren 26 Fahrgäste unterwegs, die vom Kontrollpersonal der Stadt aufgespürt wurden. Keinen Mund-Nasen-Schutz hatten 40 Personen auf, und 123 Personen wurden erwischt, weil sie ihre Maske nicht korrekt trugen. Zudem stellte das Ordnungsamt noch 15 Verstöße gegen die im Dezember vorübergehend eingeführte Ausgangssperre für Ungeimpfte fest.

Nur wenige Verstöße werden festgestellt

Die Quote der von den Kontrollierenden ertappten Personen, die gegen die 3G-Regelung verstoßen, liegt demnach knapp über einem Prozent. Dem Ordnungsamt ist bewusst, dass es nie eine vollständige Überwachung der Einhaltung geben kann: Zum einen ist der Vollzugsdienst nicht rund um die Uhr im Einsatz, zum anderen kann er nicht in jeder Bahn sein. „Das sind wir schon deshalb nicht, weil wir natürlich nicht in eine total volle Bahn gehen, wir wollen ja nicht, dass es durch unsere Kontrolle noch enger wird in der Bahn“, sagt Stefan Praegert.

Das Verkehrsunternehmen SSB veröffentlicht keine Zahlen seiner Kontrollergebnisse. Jedoch habe man ebenfalls einen Wert von etwa einem Prozent, sagt eine Sprecherin der SSB. Man beobachte im Unternehmen, dass dieser Wert aktuell sogar leicht sinke. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Fahrgäste inzwischen mit der 3G-Regelung besser vertraut sind. Auch die SSB nehmen Stichproben vor, eine komplette Überwachung aller, die mit Bussen und Bahnen fahren, gibt es nicht. Die Polizei kontrolliert bei Schwerpunkteinsätzen die Maskenpflicht. Sie ist nicht für die Überwachung der 3G-Regeln zuständig.