Coronavirus in Baden-Württemberg Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen gescheitert

Geschwister aus dem Landkreis Ravensburg wollten die Maskenpflicht per Eilantrag aushebeln. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung gefällt – und verweist darin auf das Robert-Koch-Institut.
Mannheim - Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Schulunterricht zurückgewiesen. Die Regelung der Landesregierung, Schüler ab der 5. Klasse zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auch während der Unterrichtsstunden zu verpflichten, sei gerechtfertigt, teilte der Gerichtshof am Freitag in Mannheim mit. Ohne diese Maßnahme bestehe die Gefahr, dass die Infektionsgeschwindigkeit mit Corona sehr schnell weiter zunehme, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Az. 1 S 3201/20)
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Geschwister wollten Maskenpflicht aushebeln
Geschwister aus dem Landkreis Ravensburg, die die 7. und 12. Klasse eines Gymnasiums besuchen, wollten die Maskenpflicht per Eilantrag aushebeln. Sie argumentierten, dass der Nutzen der Bedeckung nicht eindeutig nachgewiesen sei. Außerdem habe der Landkreis Ravensburg vor wenigen Tagen noch deutlich unter der kritischen Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gelegen.
Gericht verweist auf Robert-Koch-Institut
Der Verwaltungsgerichtshof verweist dagegen darauf, dass Robert Koch-Institut, eine Kommission der Gesellschaft für Virologie und eine Heidelberger Studie ergeben hätten, dass Alltagsmasken gegen die Verbreitung des Coronavirus wirksam seien. Der Beeinträchtigung der Schüler stehe die Gefahr für Leib und Leben Infizierter gegenüber. Da das Infektionsgeschehen inzwischen diffus sei und sich in teils kürzester Zeit über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus auswirke, könne für den Landkreis Ravensburg trotz eines niedrigeren Inzidenzwertes keine Sonderregelung getroffen werden. (2682/23.10.2020)
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