Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4 werden wohl vom 1. Januar an aus Stuttgart verbannt. Noch berät die Landesregierung Details, denn die CDU hat einige Vorbehalte.

Stuttgart - Vom 1. Januar 2019 wird es in Stuttgart wohl ein stadtweites unbefristetes Fahrverbot für Diesel bis einschließlich Euro 4 und Benziner bis Euro 2 geben. Betroffen sind in der Stadt rund 49 500 Fahrzeughalter. In den Landkreisen der Region und Stuttgart sind allein rund 188 000 Diesel bis Euro 4 zugelassen.

 

Es ist das erste flächendeckende Fahrverbot zum Gesundheitsschutz in der Republik. Eine Untergruppe des grün-schwarzen Koalitionssausschusses habe sich am Dienstag noch nicht endgültig auf das Verbot geeinigt, es gebe offene Detailfragen und Differenzen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Das Verbot selbst steht dadurch aber nicht in Frage. „Es ist nicht Bestandteil der Agenda, dass da jemand von der Fahne geht, wir werden uns einigen“, so der Regierungschef auf Nachfrage unserer Zeitung.

CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart gab seinen grundsätzlichen Widerstand gegen Fahrverbote am Dienstag in Stuttgart auf. Er knüpfte dies aber an mehrere Voraussetzungen. So dürften keine Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2012 zugelassen worden seien, mit einem Fahrverbot belegt werden. Zudem müsse es großzügige Ausnahmen von den Verboten geben - etwa für Lieferanten, Handwerker und Anwohner. Fahrverbote für jüngere Diesel der Euronorm 5 will Reinhart - wie auch die übrigen Koalitionsmitglieder - verhindern.

„Wir sind ein Rechtsstaat“

Mit dem Verbot reagiert das Land auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die obersten Richter folgten den Argumenten der ersten Instanz und des Klägers Deutsche Umwelthilfe (DUH). Fahrverbote seien zulässig und geboten, wenn es kein anderes Mittel gebe, um die Stickstoffdioxidwerte schnell zu senken. „Wir sind ein Rechtsstaat, wir halten uns an das Urteil“, so Kretschmann. Die CDU erlebe er da „konstruktiv“. Wie es hieß, könnte sich das Kabinett am 17. Juli mit den Eckpunkten für den Luftreinhalteplan befassen.

Neuer Streit mit der DUH droht

Die Stickstoffdioxidbelastung am Neckartor lag Ende Mai bezogen auf das Jahresmittel bei 68,6 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zulässig sind 40 Mikrogramm. Das Gericht hält Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 für möglich, wegen der Verhältnismäßigkeit – die Fahrzeuge sind teils noch jung – aber frühestens zum 1. September 2019. Diesen Termin will die Regierung nicht festschreiben, sondern die Entwicklung des Jahres beobachten. Ein Gutachten für die Landesregierung, das der StZ vorliegt, nennt für das Fahrverbot bis einschließlich Euro 4 einen Wert von 60 Mikrogramm, einschließlich Euro 5 von 48 Mikrogramm. Die Richter haben die Möglichkeit eröffnet, von weiteren Verboten abzusehen, wenn man sich dem Grenzwert stark annähert. Hier könnte sich weiterer Streit mit der DUH anbahnen.

Das Land hofft für Euro-5-Halter auf Nachrüstmöglichkeiten. Die Blockade in Berlin dagegen sei „schwer verständlich“, so Kretschmann. Man setze auf den Bundesrat. Fördergeld vom Land schloss er aus: „Dafür gibt es überhaupt keinen Grund, das Land baut keine Autos.“