Das Verfahren gegen einen Dönerhersteller und seine Abnehmer wirft ein Schlaglicht auf die Steuerpraxis in der Gastronomie. Wie ehrlich geht es in bargeldintensiven Betrieben zu?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Der Prozess begann etwas holprig, ging dann aber doch ziemlich flott über die Bühne. Gerade fünf Verhandlungstage brauchte das Amtsgericht Karlsruhe, um das Urteil gegen den früheren Geschäftsführer eines Döner-Herstellers zu fällen. Wegen Steuerhinterziehung von 1,7 Millionen Euro, teilweise in besonders schweren Fällen, erhielt der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Für das Gericht war es erwiesen, dass er die Fleischspieße teilweise am Fiskus vorbei vertrieben hatte. Auf die Schliche gekommen war man ihm durch die Hinweise eines Insiders. Vorläufig eingestellt wurde das Verfahren wegen Beihilfe in 137 Fällen für Imbissbetreiber, die die Ware ebenso „schwarz“ an die Kunden verkauft hatten – das falle bei der Strafzumessung nicht ins Gewicht.