Der Freispruch für den Inspekteur der Polizei ist rechtskräftig – mit diesem Beschluss folgt der Bundesgerichtshof einem Votum des Generalbundesanwalts, das deutlich ausfiel.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die gute Nachricht für den einstigen Inspekteur der Polizei war denkbar kompakt: Auf nur einer Seite verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin als unbegründet. Damit wurde das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom vorigen Juli bestätigt, das den Spitzenpolizisten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen hatte. Eine Begründung enthielt der Beschluss des 1. Strafsenats von Anfang April nicht. Die Entscheidung sei auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer gefallen, hieß es nur.