Die AfD im Land sieht sich zu Unrecht unter Beobachtung. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts will sie nicht akzeptieren. Das sagen Partei und Gericht.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Das war zu erwarten: Noch in dieser Woche werde man Beschwerde gegen den Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes einlegen, welches die Beobachtung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz gebilligt hat. Das erklärten die beiden Landesvorsitzenden der Alternative für Deutschland (AfD) am Mittwoch in Stuttgart. Markus Frohnmaier und Emil Sänze halten die in der Anfang des Monats ergangenen Entscheidung angeführten Gründe für nicht nachvollziehbar.