Der Besitz von Schusswaffen bedarf einer strengeren Kontrolle. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Verfassungsfeinde und Terroristen schon gar nicht auf legalem Wege Waffen erlangen dürfen. Die Genehmigungsbehörden brauchen Zugriff auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Neonazis oder Islamisten dürfen nicht in den Besitz einer Schusswaffe gelangen, schon gar nicht legal. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Ist es aber nicht – wie zum Beispiel der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zeigt. Der Staat nutzt bisher nicht alle seine Möglichkeiten, um vorsorglich, regelmäßig und lückenlos zu überprüfen, wem er gestattet, eine Waffe zu besitzen und zu nutzen. Die Innenminister planen nun zu Recht eine Kontrollpraxis nach Art des Radikalenerlasses. Es geht da nicht um Gesinnungstests, sondern um eine Vorkehrung im Sinne der öffentlichen Sicherheit.