Ein sächsischer Imker darf unter bestimmten Umständen mit dem Konterfei und Namen von Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Das entschied das Landgericht Dresden. Worum geht es bei dem Rechtsstreit?

Der sächsische Imker Rico Heinzig darf unter bestimmten Umständen mit dem Konterfei und Namen von Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Eine entsprechende Klage von Böhmermann auf eine einstweilige Verfügung wies das Landgericht Dresden am Donnerstag zurück. Richterin Heike Kremz begründete die Entscheidung damit, dass das satirische Vorgehen des Bienenzüchters nicht die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators verletze. (AZ: EV 3 O 2529/23)

 

Zwar stehe Böhmermann grundsätzlich das Recht am eigenen Bild zu. Bildnisse dürften jedoch auch „ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden“, hieß es. Dies sei bei der Sendung und den Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Fall. Die satirische Werbung sei im konkreten Fall berechtigt, weil sie an ein aktuelles gesellschaftliches Ereignis und Thema anknüpfe.

Geht der Streit in die nächste Instanz?

Das Werbeplakat für den Honig sei als satirische Werbung erkennbar. Es beziehe sich auf humorvolle Art auf das „ZDF Magazin Royale“, das Böhmermann moderiert. Dort hatte der Moderator den Imker öffentlich angeprangert. Heinzig hatte seine Honigwerbung als Reaktion auf die Sendung gestartet, diese als Satire bezeichnet und sich auf die Kunstfreiheit berufen. Inzwischen hat er den sogenannten Böhmermann-Honig aber vom Markt genommen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Böhmermann laut Landgericht Dresden die Kosten des Verfahrens tragen. Ob der Streit in die nächste Instanz am Oberlandesgericht Dresden geht, war zunächst noch offen.