Weil die Klage bezüglich der Oberbürgermeisterwahl in Mannheim – aus Sicht des Gerichts – unbegründet ist, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe diese abgelehnt. Im Gerichtssaal wurde laut gestritten.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim abgewiesen. Die Klage sei unbegründet gewesen, der Kläger müsse die Kosten des Verfahrens selbst tragen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung in den Räumen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim am Dienstag.

 

Der Kläger hatte Fehler im Wahlverfahren geltend gemacht, jedoch darüber hinaus auch grundsätzliche Kritik am deutschen Staat geübt. Seinen Aussagen im Gerichtssaal nach zu urteilen, ist er der sogenannten Reichsbürger-Szene zuzuordnen.

Mehrere Wortgefechte vor Gericht

Während der Verhandlung gab es wiederholte Wortgefechte zwischen dem Vorsitzenden Richter und dem Kläger, weil dieser den Prozess unter anderem mit Zwischenrufen sowie nicht zugelassenen, ausschweifenden Erläuterungen störte. Im Anschluss an das Urteil bezeichnete der Richter die Art des Auftretens des Klägers als Ärgernis, das Energie und Geld koste.

Hätte der Kläger Erfolg gehabt, so hätte dies dazu führen können, dass die OB-Wahl vom Juli für unwirksam hätte erklärt werden können. Der CDU-Politiker Christian Specht hatte im Juli äußerst knapp mit 859 Stimmen Vorsprung gegen den SPD-Kandidaten Thorsten Riehle gewonnen.

Formal richtete sich die Klage gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Stadt Mannheim und der derzeit als sogenannter bestellter Oberbürgermeister regierende CDU-Politiker Christian Specht waren lediglich am Verfahren beteiligt. Die Position des Regierungspräsidiums war bereits zuvor klar: „Die Klage ist unzulässig und unbegründet.“ (Az.: 1 K 3447/23)