Straßenblockaden mit Klebeaktionen sind in Stuttgart ab 8. Juli verboten. Das hat die Stadt nun rechtlich geregelt. Das mag zunächst erstaunen, da Klimakleber ja bereits verurteilt worden sind. Wir erklären, was diese Allgemeinverfügung nun ermöglicht.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Von Samstag an sind in Stuttgart Straßenblockaden mit Klebeaktionen verboten. Das hat die Stadt mit einer Allgemeinverfügung geregelt. Auf den ersten Blick mag das sonderbar wirken, schließlich sind schon zahlreiche Klimakleber von Amtsgerichten verurteilt worden, zum Teil zu Haftstrafen ohne Bewährung. Doch das Vorgehen der Stadt hat einen anderen Hintergrund – und mindestens schon ein Vorbild in Deutschland.