Je nachdem, wie das Urteil des Bundesgerichtshofs im Januar ausfällt, würde Michael Quaas, der Vertrauensanwalt des VKBI, dem Verein zu diesem Schritt raten.
28.11.2023 - 16:56 Uhr
Der fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe will am 19. Januar sein Urteil zum Moschee-Streit in Leinfelden-Echterdingen verkünden. Dann wird feststehen, ob der muslimische Verein VKBI tatsächlich verpflichtet ist, das Erbbaurecht und damit den Moschee-Baugrund an der Wilhelm-Haas-Straße an die Stadt zurückzugeben und ob der sogenannte Heimfall zulässig war.