Im Streit um den Bau einer Moschee in Leinfelden-Echterdingen hat der Bundesgerichtshof die Revision des Vereins VKBI zurückgewiesen. Die Muslime müssen das Grundstück in Oberaichen nun an die Stadt zurückgeben, können aber auf eine Entschädigung hoffen.

Am Freitag hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein Urteil zur Moschee auf den Fildern verkündet. Der fünfte Zivilsenat unter dem Vorsitz der Richterin Bettina Brückner hat die Revision des muslimischen Vereins VKBI zurückgewiesen. Das Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts wird damit rechtskräftig. Die Muslime sind damit auch vor diesem Gericht gescheitert.