Ein 62-Jähriger war früher am Betrieb der neonazistischen Internetplattform „Altermedia Deutschland“ beteiligt. Nun stand er in Stuttgart vor Gericht.

Ein Stuttgarter Gericht hat einen 62-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er von 2013 bis 2016 die neonazistische Internetplattform „Altermedia Deutschland“ mitbetrieben hat. Auf der Internetseite seien volksverhetzende Inhalte veröffentlicht worden, teilte das Oberlandesgericht am Freitag in Stuttgart mit. 

 

Die Internetplattform war nach früheren Angaben im Januar 2016 abgeschaltet worden. Der Verfassungsschutz hatte die Seite wegen ihrer volksverhetzenden Inhalte seit 1999 im Blick. Dort wurde etwa zur Gewalt gegen Ausländer aufgerufen, über Menschen anderen Glaubens und anderer Hautfarbe hergezogen und der Holocaust geleugnet. 

Der Generalbundesanwalt kann noch Revision einlegen

Der Angeklagte erhielt die Strafe wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen, wie das Gericht mitteilte. Der Mann habe in zwei Fällen selbst volksverhetzende Texte geschrieben. „Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat unter anderem, dass die Internetseite über einen langen Tatzeitraum hinweg betrieben wurde und eine herausragende Bedeutung in der rechten Szene hatte“, schrieb das Gericht.  Es hielt dem nicht vorbestraften und weitgehend geständigen Angeklagten aber zugute, dass die Taten mehr als acht Jahre zurückliegen. 

Das Urteil ist den Angaben zufolge bisher nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt kann noch Revision einlegen. Der Angeklagte und sein Verteidiger verzichteten demnach auf Rechtsmittel.