Im Porsche-Prozess gegen Ex-Chef Wendelin Wiedeking und dessen Finanzvorstand Holger Härter sei der Vorwurf der Marktmanipulation nur schwer nachweisbar. Zu diesem Schluss kam ein Gutachter.

Stuttgart - Im Prozess gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und dessen Finanzvorstand Holger Härter stehen zentrale Teile der Anklage laut einem Gutachten auf eher wackligen Füßen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Managern eine Manipulation des Kapitalmarktes vor, weil sie 2008 in mehreren Pressemitteilungen und Statements ihre Pläne zur Übernahme des Branchenriesen Volkswagen verschleiert haben sollen.

 

Der Gutachter und Wirtschaftsprofessor Hans-Peter Burghof nahm nun mehrere dieser Verlautbarungen unter die Lupe - konnte nach eigener Einschätzung aber keine Einwirkung auf den VW-Börsenkurs feststellen. Die Vorstellung des Gutachtens vor dem Stuttgarter Landgericht am Donnerstag sollte noch bis zum Freitag andauern.

Der Prozess gibt einen Rückblick auf die Übernahmeschlacht zwischen VW und Porsche 2008/2009. Damals hatte der relativ kleine Sportwagenbauer Porsche seinen Anteil an Volkswagen - Europas größtem Autohersteller - schrittweise erhöht.

Übernahmepläne nur unvollständig bekannt gegeben

Doch auch wegen der Finanzkrise überhob sich die hoch verschuldete Stuttgarter Firma, VW drehte am Ende den Spieß um und machte den Luxusauto-Hersteller seinerseits zur Tochterfirma. Knackpunkt in dem Prozess ist die Frage, ob Wiedeking und Härter mit verdeckten Karten gespielt haben, um die Übernahme stemmen zu können.

In der Anklage geht es um Verlautbarungen von Porsche im Zeitraum von März bis Oktober 2008. In Pressemitteilungen, Zeitungsartikeln und Statements sollen die beiden Porsche-Manager und ihre Sprecher dementiert haben, eine Aufstockung der VW-Anteile auf 75 Prozent anzustreben. Dadurch hätte Porsche massiv Einfluss nehmen können auf den VW-Vorstand und Gewinne abführen können.

Die Äußerungen enthielten laut Staatsanwaltschaft falsche Angaben und waren geeignet, auf den VW-Aktienkurs einzuwirken. Erst Ende Oktober 2008 gaben Wiedeking und Härter die Übernahmepläne bekannt, dies taten sie nach Ansicht der Ankläger aber nur unvollständig.

„Sargnagel für die Anklage“

Wiedeking und Härter bestreiten alle Vorwürfe vehement, nach ihrer Darstellung waren sämtliche Verlautbarungen korrekt. Einer ihrer Verteidiger, Walther Graf, wertete das Gutachten als weiteren „Sargnagel“ für die Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zuvor Kritik an einer Vorfassung des Gutachtens geübt, aus ihrer Sicht ist die Analyse schlicht ungeeignet für das Verfahren.

Der Gutachter war von der Kammer - also den Richtern - bestellt worden. Aktuellen Plänen zufolge dauert das Verfahren noch bis Februar. Bei einer Verurteilung würde den Angeklagten eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.