Wer einen 20-Euro-Schein auf der Straße findet, freut sich im ersten Moment. Doch nicht jeder Fund kann einfach so behalten werden. Wie verhält man sich richtig?

Stuttgart - Geld auf der Straße zu finden erfreut den Finder. Wenige Menschen machen sich in dem Moment Gedanken, ob man den Fund auch tatsächlich einfach so behalten darf. Bitter wird es, wenn man nach dem Fundrecht handelt, denn laut diesem darf nicht alles, was man auf der Straße findet, auch behalten werden. Dabei kann der unehrliche Finder sogar wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden.

 

Sobald man das Geld eines anderen findet, besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Finder und dem eigentlichen Besitzer. Das erläutert auch die Sparkasse. Es gibt einen Richtwert, an dem sich der Finder halten muss und wonach entschieden wir, ob Geld oder Wertsachen behalten werden dürfeb.

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In diesem Video geben wir einen Überblick, auf was man bei Geldfund achten muss. Wann kann man bedenkenlos gefundenes Geld behalten?

Ehrliche Finder werden belohnt

Wer Geld oder Wertgegenstände findet und diese anschließend bei einem Fundbüro oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle abgibt, der kann mit einem Finderlohn von fünf Prozent belohnt werden. Diese fünf Prozent erhält man immer dann, wenn der Fund weniger als 500 Euro wert ist. Alles darüber liegt bei drei Prozent.

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Wer jedoch herrenlose Gegenstände oder Geld in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder in Räumen einer Behörde findet, dem steht nur der halbe Finderlohn zu. Geltend gemacht kann dieser auch nur, wenn der Wert des Fundes über 50 Euro liegt. Sollte der Besitzer des Fundes sich auch nach sechs Monaten nicht melden, kann der Finder das Geld oder den Gegenstand selbst behalten.