Ringerstreit in Musberg Das Landgericht fällt ein Urteil

Seit 2017 tobt der Ringerstreit in Musberg (Landkreis Esslingen), der längst bundesweite Berühmtheit erlangt hat. Es geht dabei auch um Geld. Nun hat das Landgericht Stuttgart entschieden, wer recht hat.
Musberg - Als etliche Ringer Ende 2017 vom TSV Musberg zum KSV Musberg gewechselt sind, hätte an den TSV eine Ablösesumme gezahlt werden müssen. Der KSV war da allerdings anderer Ansicht, weil die Finanzordnung des Deutschen Ringerbunds vorschreibt, dass die Wechselgebühr entfällt, wenn der alte Verein oder die alte Abteilung nicht mehr existieren. Der TSV dagegen pocht schon seit Beginn des Streits – der als Ringerstreit weit über Musberg hinaus Bekanntheit gewonnen hat – darauf, dass seine Ringerabteilung bis heute besteht und deshalb die Gebühr fällig gewesen wäre. Nun erfährt der Verein Bestätigung durch das Landgericht Stuttgart: Für die nicht bezahlten Wechsel ist der KSV dem TSV demnach 14 980 Euro schuldig.
Es folgten viele Streitereien zwischen TSV und KSV
Nachdem die Ringer dem TSV Musberg den Rücken gekehrt und sich im KSV neu organisiert haben, folgten viele Streitereien zwischen den beiden Vereinen. Zum einen ging es um die Frage der Wechselgebühren. Später entbrannte eine Auseinandersetzung um den Ringerraum und wer dort wann trainieren dürfe. Es ging so weit, dass der TSV den KSV verklagt hat. Rund 17 000 Euro standen im Raum. Diese Summe sei dem TSV durch die nicht bezahlten Wechsel und die Miete für den Ringerraum verloren gegangen.
Zweimal saßen sich Joachim Beckmann, Vorsitzender des TSV, und Andreas Stäbler, Vorsitzender des KSV, vor dem Stuttgarter Landgericht gegenüber. Jüngst fiel nun das Urteil, dass der KSV einen Großteil der vom TSV geforderten Summe tatsächlich zahlen muss. Der Richter zieht lediglich die Ablösegebühren einiger Jugendringer ab, deren Wechsel nicht belegbar sind. Das sind rund 1700 Euro. Außerdem muss der KSV die Miete für den Ringerraum nicht erstatten – das sind noch einmal knapp 530 Euro.
Training im umgebauten Hühnerstall
Die Uneinigkeit über den Ringerraum war großes Thema in Musberg – sie führte letztlich dazu, dass der Ringerweltmeister Frank Stäbler im umgebauten Hühnerstall seiner Eltern trainieren musste. Der TSV hatte dem KSV zuvor das Zutrittsrecht zum Trainingsraum verweigert. Denn auch als die Ringer nach der Trennung des TSV unter neuer Flagge im Ringerraum trainiert haben, hat weiterhin der TSV die Nutzungsgebühr an die Stadt bezahlt.
Eine Zeugenvernehmung vor dem Landgericht förderte zutage, dass der TSV seine Ausgaben an dieser Stelle hätte kürzen können, wenn er weniger Nutzungsstunden bei der Stadt angemeldet hätte. Der Richter gibt in diesem Punkt nun dem KSV Recht, der in dem Fall die eingeklagten 530 Euro nicht bezahlen muss.
Das ausführliche Urteil des Landgerichts liegt den beiden Vereinen erst in ein paar Wochen vor. Vorher wollen sich die Parteien nicht zum Ergebnis äußern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vereine können beim Oberlandesgericht in Berufung gehen.
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