Auch nach Jahren der Trennung wird Frau E. noch von ihrem Ex-Mann. Er würde nicht davor zurückschrecken, sie und die Kinder zu töten. Sein Trumpf sind die Zeugnisse von Frau E. Er hält sie zurück und sie findet deshalb keine qualifizierte Arbeit.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Es ist ein Teufelskreis: Frau E. bekommt in Deutschland keine Arbeit, weil sie ihre Zeugnisse und Papiere nicht besitzt. Würde sie sich diese durch die Behörden an ihrem jetzigen Wohnort besorgen lassen, könnte sie dies das Leben kosten, denn so würde ihr Aufenthaltsort durch den Absender der Behörden bekannt werden. Frau E. ist hoch qualifiziert, hat in ihrem Herkunftsland studiert, war Lehrerin und spricht und schreibt perfekt Deutsch.

 

Mit 15 wurde sie von ihrem Vater an die meistbietende Familie als Ehefrau für den Sohn weitergegeben. Nach der Zwangsverheiratung musste sie bei der Familie des Mannes leben und mit 17 bekam sie ihr erstes Kind. Die Schwiegereltern wollten, dass sie wie der Sohn eine höhere Schule besucht und studiert. „Meine Schwiegermutter bestimmte alles: was ich anziehe, was ich esse, wann ich schwanger werde und wann nicht“, erzählt sie. Ihr späteres Gehalt als Lehrerin, musste sie an die Schwiegermutter abgeben. Ihr blieb nichts.

Schon in ihrer früheren Heimat wurde sie von ihrem Ehemann häufig schwer misshandelt. In der Familie half ihr niemand. Vor einigen Jahren erklärte er dann, dass sie das Land verlassen müssen. „Was er genau getan hat, warum wir flüchten mussten, weiß ich bis heute nicht. Er hat es mir nichts gesagt.“ Sie vermutet, dass er politisch in Misskredit geraten war. Seine Familie ist wohlhabend und finanzierte die Flucht. In Deutschland war sie ihm völlig ausgeliefert: Eines Tages, während die Kinder in der Schule waren, hatte er sie so misshandelt, dass sie einen Kiefer- und einen Schädelbruch erlitt. In der Folge hatte Frau E. einen Herzstillstand. „Ich war bewusstlos und habe nichts mehr mitbekommen. Er hat mich wohl im Auto ins Krankenhaus gefahren. Da bin ich aufgewacht.“

Verfolgung durch ganz Deutschland

Als sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde, zog sie einen Schlussstrich: suchte sie für sich und die Kinder eine kleine Wohnung und reichte die Scheidung ein. „Wir mussten mit Polizeischutz die Schulbücher aus der früheren Wohnung holen. Sonst hat er alles behalten, alle Möbel.“ Frau E. hat es dennoch geschafft, eine eigene Existenz aufzubauen. Der Mann bekam ein polizeilich verordnetes Näherungsverbot. Er verfolgte sie und die Kinder jedoch weiterhin. „Sein Ziel ist es, uns umzubringen.“ Frau E. weiß, was sie sagt. Dass der Mann nicht längstens in Haft ist, ist ein Rätsel. Sie hatte ihn mehrfach angezeigt. „Er hat es vor Gericht so dargestellt, als sei ich psychisch krank und nicht zurechnungsfähig“, berichtet sie. Anscheinend wurde ihm mehr geglaubt als ihr. Auch das Jugendamt in der Stadt, in der sie zusammen lebten, unternahm nichts.

Die Angst ist immer da

Auf der Flucht vor diesem Menschen haben sie und die Kinder eine Odyssee durch Frauenhäuser durch Deutschland hinter sich. Immer wieder hatte er sie aufgespürt. Die Angst ist immer da. Auch jetzt noch. Dass Frau E. ihre Geschichte für „Hilfe für den Nachbarn“ erzählt ist daher sehr mutig.

Sie und die Kinder scheinen endlich zur Ruhe gekommen zu sein. Auf eigene Initiative hat Frau E. eine Wohnung gefunden und mit gebrauchten Dingen eingerichtet. Vom Jobcenter bekam sie einen Zuschuss für die Erstausstattung. Alle paar Monate muss sie wegen der erlittenen Verletzungen zum MRT in die Klinik. Sie hat chronisch Schmerzen, eine Zeit lang konnte sie nicht mehr gehen und benötigte daher einen Rollstuhl.

Ihr sehnlichster Wunsch ist es, eine Arbeit zu bekommen und nicht mehr untätig zuhause zu sitzen. Zurzeit nimmt sie an einer Maßnahme des Jobcenters zur Eingliederung in die Arbeitswelt teil. Diese hat jedoch nichts mit ihrer eigentlichen Qualifikation zu tun. Solange sie ihre Papiere nicht in Händen hält, wird sie keine Arbeit finden, die ihren wirklichen Fähigkeiten entspricht.

Frau E. muss noch einer Teil der Rechnung für eine Zahnbehandlung abbezahlen, die in Zusammenhang mit ihrem Kieferbruch stand und sie braucht eine Brille. Die Kinder benötigen für die Schule einen Laptop. Die betreuende Institution bittet um Spenden für Frau E.

DAS SPENDENKONTO

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Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort Hilfe für den Nachbarn
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www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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